Als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger haben Sie das Recht, sich bis zu drei Monate lang ohne jegliche Bedingungen in Österreich aufzuhalten. Während dieses ersten Zeitraums müssen Sie keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, um im Land zu bleiben. Dies gibt Ihnen Zeit, nach Arbeit zu suchen oder sich einzuleben.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Österreich zu bleiben, gelten bestimmte gesetzliche Anforderungen. Sie müssen im Land angestellt oder selbstständig tätig sein. Alternativ müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder dass Sie eine Ausbildung absolvieren.