Für Arbeitnehmer4 Min. Lesezeit

Benötige ich als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis in Deutschland oder Österreich?

Erfahren Sie mehr über die Regeln zur Arbeitserlaubnis und Anmeldung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die im Rahmen der Freizügigkeit in Deutschland und Österreich arbeiten möchten.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-, EWR- und Schweizer Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland oder Österreich zu arbeiten.
  • EU-Bürger benötigen in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis, müssen aber ihren Wohnsitz vor Ort anmelden.
  • In Österreich ist bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung zu beantragen.
  • EU-Bürger erhalten nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem Aufenthalt ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland oder Österreich.