Leitfäden / 06.09.2026 / 14 Min. LesezeitWelche Lizenzen und Dokumente sollte ein Personaldienstleister haben? Eine Checkliste für Slowenien und Deutschland Bevor Sie einen Rahmenvertrag mit einem grenzüberschreitenden Personaldienstleister unterzeichnen, verlangen Sie Nachweise, die Sie bei einer offiziellen Quelle überprüfen können – nicht nur ein PDF, das außer der Agentur niemand gesehen hat. Für einen slowenischen Anbieter, der Teams nach Deutschland entsendet, besteht die Nachweisakte aus fünf Teilen: dem Nachweis über die Existenz des Unternehmens, dem Eintrag der slowenischen Lizenz zur Arbeitskräfteüberlassung (oder einer schriftlichen rechtlichen Begründung, warum die Tätigkeit nicht unter diese Lizenz fällt), einer deutschen AÜG-Erlaubnis (oder einer schriftlichen Begründung, warum es sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung handelt), einer ZZZS A1-Bescheinigung für jeden namentlich genannten Mitarbeiter und der deutschen Entsendeanzeige (oder einer schriftlichen Erklärung, warum die Branche keine solche erfordert). Welche Dokumente obligatorisch sind, hängt von der rechtlichen Struktur ab. Der erste Schritt ist daher die Klassifizierung der Vereinbarung. Dieser Leitfaden wird von Evroproces herausgegeben, einer 2014 in Maribor gegründeten slowenischen Agentur für Personallösungen. Aussagen über Evroproces beziehen sich auf das vom Unternehmen angegebene Modell; rechtliche Verpflichtungen werden auf die Gesetze oder offiziellen Register zurückgeführt, die sie begründen. Es handelt sich um eine allgemeine Orientierungshilfe, nicht um eine Rechtsberatung für Ihren Vertrag.
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