Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland hat seinen gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht.
- Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland ist für das Jahr 2026 auf 603 Euro gestiegen.
- Arbeitgeber müssen Compliance-Dokumente, einschließlich Arbeitszeitnachweisen und A1-Formularen, innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung vorlegen.
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verbietet es Arbeitgebern ab dem 7. Juni 2026, Bewerber nach ihrer bisherigen Vergütung zu fragen.
- Vorgeschlagene EU-Regeln würden vorschreiben, dass Arbeitnehmer vor einer Entsendung drei Monate lang in ihrem Heimatland gemeldet sein müssen.
Neuer gesetzlicher Mindestlohn und neue Minijob-Grenzen
Nach deutschem Recht ist der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Diese verbindliche Lohnuntergrenze gilt für alle Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung in Deutschland erbringen, einschließlich entsandter Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen unverzüglich an diesen aktualisierten Satz anpassen, um die gesetzlichen Vorgaben weiterhin einzuhalten.
Zusammen mit der Erhöhung des Stundensatzes wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 603 Euro pro Monat angehoben. Diese Änderung entspricht einer maximalen jährlichen Verdienstgrenze von 7.236 Euro für diese Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen die Arbeitszeiten sorgfältig überwachen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer diese neuen finanziellen Grenzwerte nicht überschreiten.
Höhere Tarife für Zeitarbeitnehmer
Während der gesetzliche Mindestlohn in ganz Deutschland eine Grundlinie festlegt, müssen Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, über diesen Standardsatz hinausblicken. Nach deutschem Recht können branchenspezifische Tarifverträge höhere Mindestlöhne für Zeitarbeitnehmer vorschreiben. So legte beispielsweise ein im Jahr 2025 in Kraft getretener Tarifvertrag einen Mindestsatz von 14,53 EUR pro Stunde für Zeitarbeitskräfte fest.
Entleihende Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Gehaltsabrechnungen diese spezifischen Tarifverträge und nicht den gesetzlichen Standardmindestlohn widerspiegeln. Die deutschen Behörden, einschließlich des Zolls, überprüfen die Einhaltung dieser höheren Sätze bei routinemäßigen Betriebsprüfungen. Die Nichtzahlung dieser Sätze kann zu empfindlichen Strafen für das entleihende Unternehmen führen.
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026
Quellen & weiterführende Links
- 01German Customs Enforcement and Labor Inspection Guidelines vertexaisearch.cloud.google.com
- 02German Federal Ministry of Labour and Social Affairs vertexaisearch.cloud.google.com





