Gemäß der Norm EN ISO 9606-1 beginnt die Gültigkeitsdauer der Qualifikation eines Schweißers genau an dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wird. Dieses Startdatum ist nur dann gültig, wenn die erforderliche Prüfung mit akzeptablen Ergebnissen abgeschlossen wird. Um diese Qualifikation aufrechtzuerhalten, muss der Arbeitgeber oder die Schweißaufsichtsperson alle sechs Monate bestätigen, dass der Schweißer innerhalb seines Qualifikationsbereichs gearbeitet hat. Versäumt es der Arbeitgeber, die Bescheinigung alle sechs Monate zu unterzeichnen, verliert das Zertifikat sofort seine Gültigkeit.
Abschnitt 9.3a beschreibt den ersten Verlängerungsweg. Nach Abschnitt 9.3a bleibt die Qualifikation des Schweißers für genau drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums von drei Jahren kann der Schweißer das Zertifikat nicht durch Dokumentation oder Teilprüfungen verlängern. Stattdessen ist eine vollständige Wiederholungsprüfung zwingend erforderlich, um ein neues Zertifikat auszustellen.
Abschnitt 9.3b bietet einen zweiten Weg, bei dem das Zertifikat für zwei Jahre gültig ist. Dieses Zertifikat kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn zwei Schweißnähte geprüft werden, die in den letzten sechs Monaten der Gültigkeit hergestellt wurden. Bei Standardschweißnähten müssen diese Prüfungen aus Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder zerstörenden Volumenprüfungen bestehen. Bei Kehlnähten sind anstelle von Volumenprüfungen Bruch-, Biege- oder Makroschliffprüfungen zulässig.
Abschnitt 9.3c bietet den dritten Weg, der es ermöglicht, dass das Zertifikat unbegrenzt gültig bleibt. Um diesen Weg zu nutzen, muss der Schweißer weiterhin für denselben Hersteller tätig sein. Zudem muss der Hersteller die Fähigkeiten des Schweißers alle sechs Monate überprüfen, um diese unbefristete Gültigkeit aufrechtzuerhalten.