Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden, müssen bei der Bestellung der ID06-Karte strenge Dokumentationsanforderungen erfüllen. Ausländische Staatsangehörige, die bei ausländischen Unternehmen angestellt sind, müssen eine gültige A1-Bescheinigung oder eine offizielle Bestätigung des A1-Antrags vorlegen. Wenn Sie zunächst die Antragsbestätigung einreichen, müssen Sie die endgültige A1-Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach der Kartenbestellung hochladen. Auf der endgültigen A1-Bescheinigung muss genau dasselbe Unternehmen aufgeführt sein, das die ID06-Karte bestellt hat.
Für Unternehmen, die Drittstaatsangehörige aus einem EU- oder EWR-Land entsenden, gelten besondere Regeln. Sie müssen sicherstellen, dass diese Arbeitnehmer im Besitz eines EU-Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr sind. Auf diesem Aufenthaltstitel muss das Recht auf Arbeit ausdrücklich vermerkt sein. Die Erfüllung dieser Vorgaben ist unerlässlich, um den Zugang zur Baustelle im Rahmen des aktualisierten ID06-Verifizierungssystems zu gewährleisten.