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Neue schwedische ID06-Regeln erfordern Pass-Scans für den Baustellen-Zugang entsandter Arbeitnehmer

Schweden hat seine ID06-Compliance-Regeln am 28. Januar 2026 aktualisiert. Ausländische Subunternehmer müssen nun Pässe mit elektronischen Chips scannen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue ID06-Regeln sind am 28. Januar 2026 in Kraft getreten und verschärfen das Verifizierungsverfahren bei der Kartenbestellung.
  • Arbeitnehmer müssen ihre Identität mithilfe eines Reisepasses oder Personalausweises mit elektronischem Chip über eine mobile App nachweisen.
  • SMS und standardmäßige elektronische IDs werden nicht mehr akzeptiert, da sie die Staatsangehörigkeit des Karteninhabers nicht verifizieren.
  • Falls ein Reisepass keinen elektronischen Chip besitzt, muss der Arbeitnehmer persönlich eine autorisierte ID06-Scanstation in Schweden aufsuchen.
  • Ausländische Unternehmen müssen beim schwedischen Finanzamt den schwedischen F-Steuerstatus (F-skatt) beantragen, um sich im ID06-System zu registrieren.