Das Wichtigste in Kürze
- Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Arbeitserlaubnisse für Nicht-EU-Arbeitnehmer verlangen, die rechtmäßig bei einem EU-Unternehmen beschäftigt sind.
- Antragsteller müssen sechs bestimmte Dokumente vorlegen, darunter einen gültigen Reisepass und einen Krankenversicherungsnachweis.
- Deutschland verlangt ein Vander-Elst-Visum, wenn die grenzüberschreitende Entsendung drei Monate überschreitet.
- Belgien verlangt eine LIMOSA-Erklärung, bevor ein entsandter Nicht-EU-Arbeitnehmer eine vorübergehende Arbeit aufnimmt.
- Spanien verlangt ein Aufenthaltsvisum für entsandte Nicht-EU-Arbeitnehmer, wenn der Einsatz 90 Tage überschreitet.
Das Vander-Elst-Visum verstehen
Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, müssen ihre Arbeitskräfte oft schnell grenzüberschreitend einsetzen. Wenn es sich bei diesen Arbeitskräften um Nicht-EU-Bürger handelt, können die standardmäßigen Einreisebestimmungen den Betrieb blockieren. Das Vander-Elst-Visum löst dieses Problem. Es ermöglicht einem Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, vorübergehend Nicht-EU-Personal zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden, ohne eine neue, separate Arbeitserlaubnis für das Zielland einholen zu müssen.
Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen praktikabel bleibt. Durch den Wegfall der Anforderung von Standard-Arbeitserlaubnissen im Gastland stellt diese Regelung sicher, dass Unternehmen Verträge effizient erfüllen können. Obwohl eine vollständige Arbeitserlaubnis umgangen wird, bleiben bestimmte administrative Schritte und obligatorische Dokumente erforderlich, um eine legale Einreise und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Der rechtliche Ursprung der Regelung
Diese Regelung geht auf einen Rechtsstreit um Raymond Vander Elst, einen belgischen Abbruchunternehmer, zurück. Im Jahr 1989 erhielt Vander Elst den Zuschlag für Abbrucharbeiten in Frankreich. Er versuchte, mehrere seiner marokkanischen Angestellten, die bereits über eine gültige belgische Arbeitserlaubnis verfügten, auf der französischen Baustelle einzusetzen. Die französischen Behörden erhoben Einspruch, was zu einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 1994 in der Rechtssache C-43/93 führte.
Der EuGH entschied, dass Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Arbeitsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige verlangen dürfen, die bereits rechtmäßig und gewöhnlich bei einem in der EU ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, das vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringt. Einen Arbeitgeber zu zwingen, neue Genehmigungen für bestehende Mitarbeiter einzuholen, schränkt die Dienstleistungsfreiheit über Grenzen hinweg ein. Dieses Urteil stellte fest, dass der rechtliche Status eines Arbeitnehmers im Herkunftsmitgliedstaat vom Aufnahmeland während vorübergehender Entsendungen respektiert werden muss.
Quellen & weiterführende Links
- 01European Court of Justice Case C-43/93 Judgment vertexaisearch.cloud.google.com
- 02European Court of Justice Vander Elst Ruling vertexaisearch.cloud.google.com





