Das Wichtigste in Kürze
- Entsandte Arbeitnehmer erwerben in Dänemark einen Anspruch von 2,08 Urlaubstagen pro Monat, unabhängig davon, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.
- Stundenlöhner und Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf ein Urlaubsgeld in Höhe von 12,5 % ihres anrechenbaren Bruttogehalts.
- Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche über eIndkomst melden und Beiträge an den FerieKonto-Fonds abführen.
- Wenn ein Arbeitnehmer noch nicht erworbenen Urlaub nimmt, führt dies zu einem Gehaltsabzug von 4,8 % des Monatsgehalts pro Tag.
Einführung in die dänischen Entsendevorschriften
Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Entsendeerklärung auf der Website des Registers für ausländische Dienstleister (RUT) einreichen. Diese Registrierung ist ein entscheidender erster Schritt. Nach dem dänischen Entsendegesetz haben entsandte Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie dänische Staatsbürger in Bezug auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, gleiche Bezahlung und bestimmte Arbeitszeitregelungen.
Diese Gleichberechtigung erstreckt sich auch direkt auf Urlaubsansprüche. Nach dem dänischen Entsendegesetz fallen entsandte Arbeitnehmer unter die Urlaubsregelungen ihres Herkunftslandes, ihnen werden jedoch die Mindestrechte des dänischen Urlaubsgesetzes (Ferieloven) garantiert, sofern diese günstiger sind. Wenn die Urlaubsregelung im Herkunftsland des entsandten Arbeitnehmers ungünstiger ist als das dänische Urlaubsgesetz, sammelt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung nach Dänemark zusätzlichen bezahlten Urlaub an.
Die Kernregeln für den Urlaubsanspruch nach dem Ferieloven
Um diese garantierten Mindestrechte zu verwalten, müssen Arbeitgeber verstehen, wie das dänische Urlaubsgesetz die Freizeit strukturiert. Nach dem dänischen Urlaubsgesetz erwerben Arbeitnehmer pro Beschäftigungsmonat einen Anspruch auf 2,08 Tage bezahlten Urlaub, was 25 Tagen (fünf Wochen) Urlaub für ein ganzes Jahr entspricht. Ob ein entsandter Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist, hat keinen Einfluss auf die Anzahl der angesammelten Urlaubstage; auch Teilzeitbeschäftigte erwerben weiterhin 2,08 Tage pro Monat.
Diese monatliche Ansammlung ist an einen bestimmten Zeitrahmen gebunden. Im September 2020 hat Dänemark ein System des laufenden Urlaubsanspruchs (gleichzeitige Ansammlung) eingeführt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer bereits im Monat nach dem Erwerb des Anspruchs Urlaub nehmen können. Dies ermöglicht es neu entsandten Mitarbeitern, schnell bezahlten Urlaub zu nehmen.
Wenn ein entsandter Arbeitnehmer zusätzlichen bezahlten Urlaub ansammelt, weil die dänischen Mindeststandards günstiger sind als die Regelungen seines Heimatlandes, gilt eine besondere administrative Unterscheidung. Jeder zusätzliche bezahlte Urlaub, der aufgrund dänischer Mindeststandards angesammelt wurde, muss in Übereinstimmung mit den Urlaubsregelungen des Heimatlandes und nicht nach dem dänischen Urlaubsgesetz genommen werden.
Quellen & weiterführende Links
- 01Workplace Denmark vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Workindenmark vertexaisearch.cloud.google.com





