Das Wichtigste in Kürze
- Finnland hat keinen gesetzlichen nationalen Mindestlohn, sondern setzt stattdessen auf branchenspezifische Tarifverträge.
- Ab dem 1. Juni 2026 liegen die Stundenlöhne in der Bauproduktindustrie je nach Entgeltgruppe zwischen 12,75 € und 16,54 €.
- Bauarbeiter haben im Jahr 2026 Anspruch auf ein steuerfreies Tagegeld von 54 € und ein Verpflegungsgeld von 13,50 €.
- Die Lohntabellen der Technologiebranche wurden am 1. März 2026 im Rahmen ihres Tarifvertrags um 2,9 % erhöht.
- Die Arbeitsschutzbehörde überwacht die Einhaltung des Mindestlohns für nach Finnland entsandte Arbeitnehmer.
Kein gesetzlicher Mindestlohn in Finnland
Finnland hat keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn und ist damit eines von nur fünf EU-Ländern ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze. Für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Finnland entsenden, bedeutet dies, dass es keinen einheitlichen Basiswert gibt, auf den in den Gehaltsabrechnungssystemen Bezug genommen werden kann.
Stattdessen werden Mindestlöhne ausschließlich durch branchenspezifische Tarifverträge festgelegt, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden.
Wie allgemeinverbindliche Tarifverträge funktionieren
Diese branchenspezifischen Verhandlungen decken rund 89 % der finnischen Erwerbstätigen ab. Dieser hohe Abdeckungsgrad wird durch einen rechtlichen Mechanismus aufrechterhalten, der als allgemeinverbindliche Tarifverträge – auf Finnisch yleissitova – bekannt ist. Diese Vereinbarungen legen die Mindestarbeitsbedingungen und Lohnsätze für ganze Branchen fest.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle in einem bestimmten Sektor tätigen Arbeitgeber, einschließlich ausländischer Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Finnland entsenden, selbst wenn sie nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind.
Jede Klausel in einem Einzelarbeitsvertrag, die gegen die Mindestbedingungen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags verstößt, ist rechtsunwirksam und nichtig. In Finnland sind rund 160 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Der Ausschuss zur Feststellung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist das offizielle Gremium, das bestätigt, ob eine Vereinbarung allgemeinverbindlich ist. Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, schreibt Kapitel 2, Abschnitt 10 des finnischen Arbeitsvertragsgesetzes vor, dass der Arbeitgeber einen Lohn zahlen muss, der für die geleistete Arbeit üblich und angemessen ist.
Quellen & weiterführende Links
- 01Occupational Safety and Health Administration in Finland vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Ministry of Economic Affairs and Employment of Finland vertexaisearch.cloud.google.com





