Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber müssen entsandten Arbeitskräften mindestens den im anwendbaren österreichischen Kollektivvertrag festgelegten Mindestlohn zahlen.
- Eine ZKO3-Meldung (oder eine ZKO4-Meldung bei Arbeitskräfteüberlassung) muss vor Beginn der Beschäftigung der entsandten Arbeitskraft in Österreich übermittelt werden.
- Ab 2026 sind Entsendungen von der Meldepflicht befreit, wenn das Bruttomonatsgehalt mindestens 8.085 € beträgt und 14-mal im Jahr gezahlt wird.
- Das Nichtbereithalten der erforderlichen Unterlagen vor Ort kann zu Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 € führen.
- Die Unterbezahlung von entsandten Arbeitskräften kann zu gedeckelten Verwaltungsstrafen von bis zu 400.000 € führen.
Einführung in die Einhaltung des LSD-BG in Österreich
Die Entsendung von Mitarbeitern zur Arbeit nach Österreich erfordert die strikte Einhaltung der lokalen Arbeitsnormen. Nach dem österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) müssen ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in das Land entsenden, diesen mindestens den Mindestlohn zahlen, der im jeweils anwendbaren österreichischen Kollektivvertrag für ihre spezifische Branche festgelegt ist. Diese Regelung gilt unabhängig von dem Recht, dem der Arbeitsvertrag unterliegt.
Die österreichischen Behörden kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften aktiv. Die grenzüberschreitende Angleichung der Löhne bedeutet, dass Sie sich nicht einfach auf die Gehaltstabellen Ihres Heimatlandes oder auf allgemeine europäische Durchschnitte verlassen können. Jede Branche hat ihren eigenen Kollektivvertrag, und die Ermittlung des richtigen Abkommens ist der erste zwingende Schritt für jede grenzüberschreitende Entsendung.
Die Anforderungen an das 13. und 14. Gehalt verstehen
Die Einhaltung des Grundstundenlohns des Kollektivvertrags ist nur ein Teil der finanziellen Verpflichtung. Die meisten österreichischen Kollektivverträge geben Arbeitnehmern Anspruch auf zwei zusätzliche Monatszahlungen pro Jahr. Dabei handelt es sich um das 13. Gehalt, bekannt als Urlaubsgeld, das in der Regel im Juni ausgezahlt wird, und das 14. Gehalt, bekannt als Weihnachtsgeld, das im November ausgezahlt wird.
Für ausländische Arbeitgeber erfordert die Berechnung dieser Zahlungen bei vorübergehenden Entsendungen eine sorgfältige Buchführung. Wenn ein entsandter Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr in Österreich arbeitet, muss ihm ein anteiliger bzw. aliquoter Anteil sowohl des 13. als auch des 14. Monatsgehalts gezahlt werden. Diese Berechnung basiert strikt auf der Anzahl der Monate oder Tage, die während der Entsendung in Österreich gearbeitet wurden.
Diese Sonderzahlungen profitieren nach österreichischem Steuerrecht von einem begünstigten Pauschalsteuersatz von nur 6 %. Dieser niedrige Steuersatz erhöht die Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer, während die Struktur gleichzeitig den österreichischen Lohnabrechnungsstandards entspricht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme ihres Heimatlandes diese spezifischen Zuweisungen korrekt verarbeiten können.
Quellen & weiterführende Links
- 01Austrian Posting of Workers Platform vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Austrian Federal Ministry of Finance vertexaisearch.cloud.google.com





