Das Wichtigste in Kürze
- Slowenische Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub, auf den nicht verzichtet werden kann.
- Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 sind der Bruttomindestlohn und der jährliche Mindest-Regres auf 1.481,88 EUR festgelegt.
- Arbeitgeber müssen das Regres-Urlaubsgeld bis zum 1. Juli auszahlen, andernfalls drohen Bußgelder zwischen 3.000 EUR und 20.000 EUR.
- Die Sozialversicherungsbeiträge für entsandte Arbeitnehmer müssen auf Basis des tatsächlichen Bruttoverdienstes und nicht auf Basis des Mindestlohns berechnet werden.
- Ausländische Arbeitgeber müssen entsandte Arbeitnehmer mindestens einen Tag vor Arbeitsbeginn beim ZRSZ anmelden.
Grenzüberschreitende Entsendung und das Günstigkeitsprinzip
Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union erfordert die strikte Einhaltung kollidierender Rechtsnormen. Gemäß der EU-Entsenderichtlinie ist das Kernprinzip für diese Einsätze die Anwendung der günstigsten Beschäftigungsbedingungen. Wenn ein Arbeitnehmer grenzüberschreitend entsendet wird, muss der Arbeitgeber die Arbeitsgesetze des Heimatlandes und des Aufnahmelandes vergleichen. Unabhängig davon, welche Rechtsordnung vorteilhaftere Bedingungen in Bezug auf den bezahlten Mindestjahresurlaub und das Urlaubsentgelt bietet, muss diese auf den entsandten Arbeitnehmer angewendet werden.
In Slowenien bildet das Arbeitsverhältnisgesetz, bekannt als ZDR-1, das Fundament des lokalen Arbeitsrechts. Es legt verbindliche Mindeststandards für bezahlten Urlaub und Urlaubsgeld fest, die für jeden Arbeitnehmer gelten, der Dienstleistungen auf slowenischem Boden erbringt, selbst wenn sein Arbeitgeber in einem anderen EU-Land ansässig ist. Wenn nicht erkannt wird, wann die slowenischen Standards die Vorschriften Ihres Heimatlandes übertreffen, führt dies zu unmittelbaren rechtlichen und finanziellen Risiken.
Slowenischer Jahresurlaubsanspruch und Übertragungsregeln
Nach dem ZDR-1 haben Arbeitnehmer in Slowenien ein grundlegendes, unverzichtbares Recht auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen pro Kalenderjahr. Bei einer standardmäßigen Fünf-Tage-Arbeitswoche entspricht dies direkt 20 Arbeitstagen bezahlten Urlaubs. Diese Basislinie kann weder durch gegenseitige Vereinbarung verkürzt werden, noch kann darauf verzichtet werden. Darüber hinaus schreibt das Gesetz zusätzliche Urlaubstage auf der Grundlage bestimmter persönlicher Kriterien vor. Ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre erhalten 3 zusätzliche Urlaubstage. Eltern haben Anspruch auf 1 zusätzlichen Urlaubstag pro Kind unter 15 Jahren, und schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen 3 zusätzliche Tage erhalten.
Die Verwaltung dieses Urlaubs erfordert eine sorgfältige Kalenderplanung. Arbeitnehmer müssen im laufenden Kalenderjahr mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Jahresurlaub nehmen. Jeder verbleibende aufgelaufene Urlaub kann übertragen und bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden, sofern eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht. Dieses Übertragungsfenster ist jedoch kein einfaches Ablaufdatum.
Quellen & weiterführende Links
- 01European Commission - Posted workers vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Republic of Slovenia - Ministry of Labour, Family, Social Affairs and Equal Opportunities vertexaisearch.cloud.google.com





