Das Verständnis darüber, wie Urlaub erworben und vergütet wird, ist für eine korrekte SOKA-BAU-Meldung von entscheidender Bedeutung. Entsandte Arbeitnehmer im deutschen Baugewerbe erwerben für jeweils 12 Beschäftigungstage einen Tag bezahlten Urlaub, was 2,5 Tagen pro Monat oder 30 Tagen für ein volles Beschäftigungsjahr entspricht. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Arbeitstage und werden weder auf die erworbenen Urlaubstage angerechnet noch ziehen sie diese ab.
Das Urlaubsentgelt, das den Arbeitnehmern während ihrer Entsendung gezahlt wird, sowie die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub belaufen sich auf 14,25 % des in Deutschland erzielten Bruttolohns. Die SOKA-BAU erstattet dem Arbeitgeber das an die Arbeitnehmer gezahlte Urlaubsgeld in Höhe von 14,25 %, sofern der Arbeitgeber keine Beitragsrückstände hat und alle Meldepflichten erfüllt hat. Ist ein Arbeitgeber mit den monatlichen Zahlungen im Rückstand, behält die SOKA-BAU diese Erstattungen ein.
Wechselt ein entsandter Arbeitnehmer während seiner Entsendung zu einem anderen Bauunternehmen, kann er seine verbleibenden Urlaubstage und das angesparte Urlaubsgeld auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Dies sichert die Mobilität innerhalb des deutschen Baumarktes ohne Verlust von Ansprüchen. Nicht genutzte Urlaubstage aus einem Kalenderjahr werden in das folgende Jahr übertragen, verfallen jedoch, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember dieses Folgejahres genommen werden. Verfallen die Urlaubsansprüche, können Arbeitnehmer direkt bei der SOKA-BAU eine Entschädigung beantragen, die innerhalb eines Jahres nach dem Verfallsdatum eingereicht werden muss.
Arbeitnehmer können auch eine Urlaubsabgeltung beantragen, sobald sie seit mindestens drei Monaten nicht mehr auf deutschen Baustellen tätig sind, vorausgesetzt, sie haben keine neue Beschäftigung auf einer anderen deutschen Baustelle aufgenommen. Diese Auszahlung unterliegt den üblichen Steuerabzügen und erfordert zwingend die deutsche Steueridentifikationsnummer.