Für Arbeitnehmer4 Min. Lesezeit

Wie Inhaber einer slowenischen Arbeitserlaubnis A1-Bescheinigungen für EU-Entsendungen erhalten

Erfahren Sie, wie Drittstaatsangehörige mit einer slowenischen Arbeitserlaubnis A1-Bescheinigungen für vorübergehende Entsendungen in andere EU-Länder nach den ZZZS-Regeln erhalten.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine A1-Bescheinigung belegt, dass ein Arbeitnehmer während einer EU-Entsendung weiterhin über die slowenische Sozialversicherung abgesichert ist.
  • Drittstaatsangehörige müssen im Besitz einer gültigen slowenischen kombinierten Erlaubnis (Single Permit) sein, bevor sie in andere EU-Staaten entsandt werden können.
  • Slowenische Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung elektronisch über das SPOT-Portal beantragen.
  • Arbeitgeber können den Antrag auf die A1-Bescheinigung bis zu 30 Tage vor Beginn der grenzüberschreitenden Tätigkeit einreichen.
  • Nach den EU-Vorschriften kann ein entsandter Arbeitnehmer bis zu 24 Monate lang im slowenischen Sozialversicherungssystem verbleiben.