Eine A1-Bescheinigung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das bestätigt, dass Sie während Ihrer Entsendung weiterhin dem slowenischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Wenn Sie in Slowenien angestellt sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie vorübergehend zur Arbeit in ein anderes EU- oder EWR-Land oder in die Schweiz entsenden. Dieses Zertifikat dient den ausländischen Behörden als Nachweis dafür, dass Sie weiterhin über das Sozialversicherungssystem des Entsendelandes versichert sind.
Das Dokument schützt sowohl Sie als auch Ihren Arbeitgeber davor, im Gastland doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 kann ein entsandter Arbeitnehmer maximal 24 Monate lang im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes verbleiben. In Slowenien ist die slowenische Krankenversicherungsanstalt (ZZZS) die zuständige Behörde, die diese Bescheinigung ausstellt.
Ihr Arbeitgeber muss die A1-Bescheinigung elektronisch über das staatliche SPOT-Portal beantragen. Er kann diesen Antrag bis zu 30 Tage vor Beginn Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Drittstaatsangehöriger bereits im Besitz einer gültigen einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Slowenien sein müssen, bevor Ihr Arbeitgeber dieses Zertifikat beantragen kann.