Um HSE-Karten für entsandte Bauarbeiter zu erhalten, müssen ausländische Arbeitgeber eine strikte Abfolge administrativer Registrierungen einhalten. Zuerst muss sich das Unternehmen im Zentralen Koordinierungsregister für juristische Personen (Enhetsregisteret) registrieren, um eine norwegische Organisationsnummer zu erhalten. Personaldienstleister müssen sich zudem im Register für Personaldienstleister registrieren. Als Nächstes muss der Arbeitgeber den Auftrag und die entsandten Arbeitnehmer über das Formular RF-1198 beim norwegischen Finanzamt melden, während der Auftraggeber den Vertrag über das Formular RF-1199 meldet.
Jeder entsandte Arbeitnehmer muss eine norwegische Identifikationsnummer, die sogenannte D-Nummer, sowie eine Steuerkarte erhalten. Um diese zu beantragen, müssen die Arbeitnehmer persönlich bei einer Geschäftsstelle des norwegischen Finanzamts zu einer obligatorischen Identitätsprüfung erscheinen. Liegt für einen Arbeitnehmer keine Steuerkarte vor, muss der Arbeitgeber automatisch 50 % Steuer vom Lohn einbehalten. Darüber hinaus muss das Beschäftigungsverhältnis im staatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerregister (Aa-registeret) durch Einreichung der monatlichen a-melding-Gehaltsmeldung registriert werden. Beachten Sie, dass Altinn am 15. Juni 2026 eine neue Plattform eingeführt hat, was bei automatisierten Gehaltsabrechnungssystemen zu Fehlern bei der Übermittlung der monatlichen a-melding geführt hat, was wiederum die Kartengenehmigungen verzögern kann.
Sobald die vorläufigen Registrierungen und die Gehaltsmeldungen abgeschlossen sind, kann der Arbeitgeber die Karten offiziell bestellen. Das Antragsverfahren erfordert für jeden einzelnen Arbeitnehmer spezifische Unterlagen.
- Laden Sie ein digitales Passfoto des Arbeitnehmers im hmskort-Portal hoch.
- Laden Sie eine gescannte Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises des Arbeitnehmers hoch.
- Zahlen Sie die Standard-Kartengebühr über das Portal.