Das Wichtigste in Kürze
- Am 1. Mai 2026 steigt der Grundstundenlohn für qualifizierte schwedische Bauarbeiter auf SEK 203.
- Schweden hat keinen gesetzlichen nationalen Mindestlohn; die Lohnsätze werden ausschließlich durch Tarifverträge festgelegt.
- Arbeitgeber müssen am ersten Tag der Entsendung eine Entsendeerklärung bei Arbetsmiljöverket einreichen.
- Generalunternehmer können nach den schwedischen Haftungsregeln für unbezahlte Löhne von Subunternehmern haftbar gemacht werden.
Schwedische Lohnvorschriften für entsandte Arbeitnehmer verstehen
Ausländische Unternehmen, die im Jahr 2026 Bauarbeiter nach Schweden entsenden, müssen sich in einem einzigartigen Lohnsystem zurechtfinden, das vollständig durch Tarifverträge und nicht durch gesetzliche nationale Vorschriften geregelt ist. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern gibt es in Schweden weder einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn noch einen gesetzlichen Mechanismus, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Stattdessen wird die Lohnregulierung ausschließlich durch Tarifverträge, sogenannte kollektivavtal, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden, oder durch individuelle Arbeitsverträge geregelt.
Dieses System stützt sich in hohem Maße auf die gewerkschaftliche Vertretung. Ungefähr 90 % aller Arbeitnehmer in Schweden fallen unter einen Tarifvertrag. Während der öffentliche Sektor eine Abdeckungsquote von 100 % aufweist, liegt die Abdeckung im privaten Sektor bei etwa 80 % bis 82 %. Für ein internationales Bauunternehmen bedeutet dies, dass die gesetzlichen Standardarbeitsgesetze nicht die für ein Projekt erforderlichen Mindestlohnsätze vorgeben. Stattdessen werden die Sätze durch branchenspezifische Vereinbarungen festgelegt, welche die genauen finanziellen Anforderungen für das entsandte Personal vorschreiben.
Das Bauabkommen 2026 und die Lohnerhöhungen
Die wichtigste Vereinbarung für den Bausektor ist der Kollektivvertrag Byggavtalet. Der aktuelle Vertrag läuft vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2027 und gilt für rund 100.000 Bauarbeiter in ganz Schweden. Im Rahmen dieser mehrjährigen Vereinbarung sind die Lohnerhöhungen in zwei verschiedene Phasen unterteilt: eine Erhöhung um 3,4 % im ersten Jahr und eine Erhöhung um 3,0 % im zweiten Jahr. Die Anpassungen für das zweite Jahr treten im Frühjahr 2026 in Kraft und bringen erhebliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit sich.
Konkret steigt der Grundstundenlohn (grundlön) für qualifizierte Bauarbeiter (yrkesarbetare) ab dem 1. Mai 2026 auf 203 SEK pro Stunde. Diese Lohnanpassung des Byggavtalet für 2026 erhöht den Standardstundensatz um 6,85 SEK pro Stunde. Für Angestellte oder Personen mit Monatsgehalt entspricht diese Anpassung einer monatlichen Gehaltserhöhung von 1.192 SEK.
Quellen & weiterführende Links
- 01Swedish Collective Bargaining System Overview vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Byggnads - Construction Agreement Wage Revision 2026 vertexaisearch.cloud.google.com





