Für Arbeitnehmer4 Min. Lesezeit

Die Vander-Elst-Visumsregeln für entsandte Nicht-EU-Arbeitnehmer in Deutschland verstehen

Erfahren Sie mehr über die deutschen Vander-Elst-Visumsregeln, das EU-Vertragsverletzungsverfahren von 2026 und die Compliance-Anforderungen für die Entsendung von Nicht-EU-Arbeitnehmern.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat am 30. Januar 2026 wegen der Vander-Elst-Visumsregeln ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
  • Deutschland verlangt weiterhin Vander-Elst-Visa für entsandte Nicht-EU-Arbeitnehmer ohne langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Beantragung eines Vander-Elst-Visums kostet 75 EUR und dauert bei deutschen Konsulaten in der Regel 2 bis 3 Wochen.
  • Arbeitgeber müssen A1-Bescheinigungen, Arbeitsverträge und Arbeitszeitnachweise am deutschen Arbeitsplatz bereithalten.
  • Entsendende Unternehmen müssen aktiv tätige Betriebe und keine Briefkastenfirmen sein, um Nicht-EU-Arbeitnehmer zu entsenden.