Um diese Hürden zu überwinden und Arbeitnehmer legal zu entsenden, müssen Arbeitgeber ein Modell für eine echte Entsendung etablieren. Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus Kroatien oder Slowenien berechtigt nicht automatisch zur Arbeit in Deutschland. Ein Vander Elst- oder nationales Visum bleibt weiterhin erforderlich. Das entsendende Unternehmen darf keine Briefkastenfirma sein. Es muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit im Entsendeland wie Polen, Kroatien oder Slowenien nachweisen.
Das entsendende Unternehmen muss seine eigene vertraglich vereinbarte Dienstleistung in Deutschland erbringen und die organisatorische Kontrolle über den Arbeitnehmer behalten. Der Arbeitnehmer muss vor der Entsendung in einem echten, rechtmäßigen Arbeitsverhältnis im Entsendeland stehen. Er darf nur in den Berufen und für den Arbeitgeber arbeiten, die in seiner Erlaubnis aufgeführt sind.
Die kroatische Rentenversicherungsanstalt oder die entsprechende Stelle im Entsendestaat muss für jeden Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung belegt, dass während des Auslandseinsatzes die Sozialversicherungsgesetze des Entsendelandes gelten. Arbeitgeber müssen wichtige Compliance-Dokumente für Kontrollen am deutschen Arbeitsplatz bereithalten. Zu diesen Dokumenten gehören der Arbeitsvertrag, die A1-Bescheinigung, der Dienstleistungsvertrag, das Entsendeschreiben, Arbeitszeitnachweise und Gehaltsabrechnungen.