Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Erteilt nach §§ 1 und 2 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Nürnberg). Die seit dem 30. April 2025 geltende Erlaubnis ist bis zum 29. April 2027 verlängert.
- Ausgestellt von
- Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Nürnberg
- Gültigkeit
- 30.04.2025 – 29.04.2027
