Gemäß den Übertragungsregeln des Urlaubsgesetzes müssen Arbeitnehmer mindestens 20 Tage ihres 25-tägigen Anspruchs innerhalb des Urlaubsjahres nehmen. Nur Urlaubstage, die über die ersten 20 Tage hinausgehen, können auf die folgenden Jahre übertragen werden. Dadurch können maximal 5 Tage pro Jahr für bis zu fünf Jahre angespart werden.
Unbezahlte Jahresurlaubstage können unter keinen Umständen in das nächste Urlaubsjahr übertragen werden.
Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind von der Berechnung der Jahresurlaubstage ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer normalerweise am Wochenende arbeitet und der Urlaub kürzer als 5 Tage ist.
Schweden hat 13 gesetzliche Feiertage (röda dagar). Diese sind unabhängig von den gesetzlichen 25 Tagen Jahresurlaub und verringern nicht das Urlaubsguthaben des Arbeitnehmers.