Das Wichtigste in Kürze
- Entsandte Bauarbeiter erwerben nach 52 Anwartschaftswochen Arbeit in Österreich einen Anspruch auf 25 Urlaubstage.
- Die BUAK zahlt das Urlaubsentgelt während aktiver Entsendungen direkt an den Arbeitnehmer statt an den Arbeitgeber aus.
- Arbeitgeber müssen tägliche Urlaubsbeiträge an die BUAK zahlen, basierend auf den österreichischen Kollektivvertragslöhnen.
- Nicht verbrauchte Urlaubstage verfallen am 31. März des dritten Jahres nach ihrem Erwerb.
- Die BUAK deckelt die Überweisung der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge bei 17% des Bruttoentgelts.
BUAK bei grenzüberschreitenden Bauarbeiten verstehen
Ausländische Unternehmen, die Bauarbeiter nach Österreich entsenden, müssen spezifische arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) muss jeder Arbeitgeber, der Personal für Bauvorhaben auf österreichischem Staatsgebiet einsetzt, besondere Urlaubsregelungen einhalten. Dies erfordert die Zahlung von verpflichtenden Urlaubsnebenkosten direkt an eine zentrale Kasse, anstatt das Urlaubsgeld vollständig intern zu verwalten. Diese Regelungen gelten für alle ausländischen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer für Bautätigkeiten nach Österreich entsenden.
Diese zentrale Kasse ist die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, allgemein bekannt als BUAK. Die 1946 gegründete BUAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwaltet wird. Dieses System existiert, weil der Bausektor anfällig für häufige, saisonale Unterbrechungen ist. Das Standardarbeitsrecht ist für diese Branche nicht gut geeignet. Folglich weichen die Urlaubsregelungen des BUAG erheblich vom allgemeinen österreichischen Urlaubsgesetz ab und schaffen einen Rahmen, der die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer auch bei häufigem Arbeitgeberwechsel schützt.
Wie sich Urlaubsansprüche ansammeln
Um diese Regelungen zu verfolgen und saisonale Unterbrechungen zu bewältigen, sind die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden. Stattdessen betreibt die BUAK ein firmenneutrales, branchenspezifisches System. Dies bedeutet, dass sich die für den Erwerb von Urlaubstagen erforderlichen Anwartschaftswochen über mehrere Arbeitgeber hinweg ansammeln. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Bauunternehmen zu einem anderen wechselt, nimmt er seine erworbenen Wochen mit, sodass sichergestellt ist, dass er keine Fortschritte auf dem Weg zu seinem bezahlten Urlaub verliert.
In diesem System zählt jede Kalenderwoche, in der ein Arbeitnehmer auf einer österreichischen Baustelle arbeitet, als Anwartschaftswoche. Der gesamte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht im direkten Verhältnis zur Anzahl der innerhalb eines Kalenderjahres absolvierten Anwartschaftswochen. Sobald ein entsandter Arbeitnehmer 52 Anwartschaftswochen erreicht hat, hat er Anspruch auf 25 Urlaubstage, was 30 Werktagen entspricht.
Quellen & weiterführende Links
- 01Austrian Construction Workers' Leave and Severance Pay Fund (BUAK) vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Austrian Construction Workers' Leave and Severance Pay Fund (BUAK) vertexaisearch.cloud.google.com





