Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber müssen mindestens 25 % ihres Jahresumsatzes in Kroatien erwirtschaften, um A1-Bescheinigungen für Mitarbeiter zu erhalten.
- Arbeitnehmer müssen mindestens einen Monat vor der Entsendung im kroatischen Sozialversicherungssystem angemeldet sein.
- Deutschland verlangt weiterhin ein Vander-Elst-Visum für entsandte Nicht-EU-Arbeitnehmer, das 75 EUR kostet und eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen hat.
- Die kroatischen Vorschriften für 2026 verlangen von Arbeitgebern den Nachweis eines Geldeingangs auf dem Transaktionskonto von mindestens 100.000 EUR über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Kroatiens sich verändernde Arbeitslandschaft und grenzüberschreitende Mobilität
Kroatien hat einen tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel durchlaufen. Jahrzehntelang war das Land ein Hauptauswanderungsland, das seine eigenen Bürger zur Arbeit nach Westeuropa schickte. Heute ist das Gegenteil der Fall. Kroatien ist mittlerweile stark auf ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen, um den akuten Arbeitskräftemangel in kritischen Sektoren wie dem Bauwesen, dem Tourismus und dem Gastgewerbe zu bewältigen.
Viele kroatische Unternehmen sind nicht nur im Inland tätig. Sie sichern sich Aufträge in anderen EU-Mitgliedstaaten und müssen ihre Arbeitskräfte grenzüberschreitend einsetzen. Um dies legal zu tun, müssen Nicht-EU-Arbeitnehmer unter strengen europäischen Vorschriften entsandt werden, was den Erhalt einer A1-Bescheinigung erfordert, um nachzuweisen, dass sie weiterhin über die kroatische Sozialversicherung abgesichert sind.
Der rechtliche Rahmen: Kroatische Arbeitserlaubnisse und das Ausländergesetz von 2026
Bevor eine grenzüberschreitende Entsendung stattfinden kann, muss ein Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in Kroatien beschäftigt sein. Dieser rechtliche Status wird durch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nachgewiesen, die allgemein als kombinierte Erlaubnis bekannt ist und vom Innenministerium (MUP) ausgestellt wird. Diese Erlaubnis bindet den Arbeitnehmer an einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag in Kroatien und schafft die notwendige Grundlage für jeden zukünftigen internationalen Einsatz.
Die für diese Erlaubnisse geltenden Regeln haben sich kürzlich weiterentwickelt. Am 15. Mai 2026 verabschiedete das kroatische Parlament bedeutende Änderungen des Ausländergesetzes, die am 4. Juni 2026 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Einwanderungsrahmen zu modernisieren und die langfristige Arbeitsmarktintegration anzugehen. Beispielsweise gewähren die neuen Regeln ausländischen Arbeitnehmern eine größere berufliche Mobilität. Ein Arbeitnehmer kann nun nach sechs Monaten Beschäftigung bei seinem ersten Arbeitgeber den Arbeitgeber wechseln, ohne eine völlig neue Erlaubnis beantragen zu müssen, was den Übergang für regelkonforme Unternehmen vereinfacht.
Quellen & weiterführende Links
- 01Croatian Labor Market Analysis vertexaisearch.cloud.google.com
- 02Ministry of the Interior of the Republic of Croatia vertexaisearch.cloud.google.com





