Der Umgang mit diesen neuen Zahlen erfordert eine grundlegende Umstellung bei der Lohnabrechnung. Im Jahr 2024 hat die niederländische Regierung die festen gesetzlichen monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Mindestlöhne vollständig abgeschafft. Stattdessen wurde ein strenger gesetzlicher Stundenlohn eingeführt. Dies bedeutet, dass der Monatslohn eines entsandten Arbeitnehmers kein Pauschalbetrag mehr ist, sondern vollständig von den tatsächlich in jedem Monat geleisteten Arbeitsstunden abhängt.
Zur Veranschaulichung dieses Stundenlohnmodells dienen die in den Niederlanden üblichen Vollzeitmodelle. Bei einem Standard-Vollzeitvertrag beträgt der Bruttomindestlohn pro Monat bei einer 38-Stunden-Woche ca. 2.468,35 €. Wenn im Unternehmen eine 40-Stunden-Woche gilt, steigt der Bruttomindestlohn pro Monat auf ca. 2.598,27 €. Arbeitgeber müssen das Entgelt auf der Grundlage dieser genauen wöchentlichen Arbeitsstunden berechnen, anstatt einen pauschalen monatlichen Durchschnittswert anzusetzen.
Der Satz von 14,99 € gilt ausschließlich für Arbeitnehmer ab 21 Jahren. Für jüngere Beschäftigte gelten die niederländischen Mindestlohnsätze für Jugendliche, die ebenfalls streng nach Stunden berechnet werden. Ab dem 1. Juli 2026 sind diese Jugendsätze nach Alter gestaffelt. Ein 20-jähriger Arbeitnehmer muss mindestens 11,99 € brutto pro Stunde erhalten. Für einen 19-Jährigen beträgt der vorgeschriebene Satz 8,99 € brutto pro Stunde, während ein 18-Jähriger mindestens 7,50 € brutto pro Stunde verdienen muss.
Für Minderjährige unter 18 Jahren sinkt die Staffelung weiter. Ab dem 1. Juli 2026 betragen die gesetzlichen Stundensätze 5,92 € für 17-Jährige, 5,17 € für 16-Jährige und 4,50 € für 15-Jährige. Diese spezifischen Sätze müssen exakt auf die Arbeitszeitnachweise der jugendlichen Arbeitnehmer angewendet werden. Jede Unterbezahlung, selbst um wenige Cent pro Stunde, stellt einen Verstoß gegen die niederländischen Arbeitsnormen dar.