Die Erhöhung um 3,6 Prozent schlägt sich in spezifischen Lohngruppen nieder, die von den Qualifikationen und der Funktion des Arbeitnehmers abhängen. Gemäß dem Kollektivvertrag beträgt die Normalarbeitszeit im österreichischen Baugewerbe 39 Stunden pro Woche. Für die Lohnabrechnung entspricht diese Standardarbeitswoche einem monatlichen Durchschnitt von 169,5 Arbeitsstunden. Jeder Arbeitnehmer muss in die richtige Lohngruppe eingestuft werden, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Auf der Einstiegsebene muss ein ungelernter Bauhelfer, der als Bauhilfsarbeiter in die Gruppe IV eingestuft ist, einen Mindestbruttostundenlohn von 17,03 € erhalten. Dieser Stundensatz ergibt einen Mindestbruttomonatslohn von 2.886,59 €. Dies ist die absolute Untergrenze für jeden erwachsenen Arbeitnehmer, der einfache manuelle Tätigkeiten auf einer Baustelle verrichtet.
Für Facharbeiter, die in die Gruppe II b eingestuft sind, erhöht sich die Lohntabelle, um deren Ausbildung widerzuspiegeln. Diese Arbeitnehmer müssen einen Mindestbruttostundenlohn von 19,99 € erhalten, was einem Bruttomonatslohn von 3.388,31 € entspricht.
Führungspositionen verlangen nach dem Abkommen von 2026 höhere Mindestsätze. Ein Vorarbeiter, der in die Gruppe II a eingestuft ist, hat Anspruch auf einen Mindestbruttostundenlohn von 21,96 €, was einem Bruttomonatslohn von 3.722,22 € entspricht. An der Spitze dieser Standard-Betriebskategorien muss ein Vizepolier der Gruppe I einen Mindestbruttostundenlohn von 22,57 € erhalten. Dieser Stundensatz führt zu einem Bruttomonatslohn von 3.825,62 €.