Das Wichtigste in Kürze
- Die monatlichen SOKA-BAU-Beitragssätze sinken ab der Meldung für Juli 2026 auf 14,7 % des Bruttolohns.
- Ab dem 1. Januar 2026 müssen entsandte Arbeitnehmer eine deutsche Steuer-ID besitzen, um SOKA-BAU-Auszahlungen zu erhalten.
- Deutschland erhöht seinen gesetzlichen Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
- Arbeitgebern drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, wenn sie SOKA-BAU-Beiträge nicht rechtzeitig zahlen.
Neue SOKA-BAU- und Lohnregelungen in Deutschland
Ausländische Bauunternehmen, die Personal nach Deutschland entsenden, müssen die aktualisierten Vorschriften einhalten. Zwei wichtige Aktualisierungen stehen an: eine Senkung des SOKA-BAU-Beitragssatzes ab Juli 2026 und eine neue Verpflichtung zur Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer der Arbeitnehmer ab Januar 2026. Das Ignorieren dieser Aktualisierungen kann Ihren Betrieb lahmlegen und zu finanziellen Strafen führen.
Die Verwaltung von grenzüberschreitendem Personal erfordert die Abstimmung der Gehaltsabrechnung des Heimatlandes mit den deutschen Sozialkassen und Zollgesetzen. Diese Anpassungen verändern einige finanzielle Aspekte und verschärfen die Überwachung der Arbeitnehmervergütung. Arbeitgeber müssen ihre Gehaltsabrechnungssysteme und die Arbeitnehmerdokumentation anpassen, um die Compliance auf deutschen Baustellen aufrechtzuerhalten.
Verständnis des niedrigeren SOKA-BAU-Beitragssatzes
Der monatliche SOKA-BAU-Beitragssatz für das Urlaubsverfahren sank ab der Monatsmeldung für Juli 2026 auf 14,7 % des Bruttolohns. Dies stellt eine Senkung gegenüber dem vorherigen Satz von 15,1 % dar, was die Arbeitskosten für im deutschen Baugewerbe tätige Arbeitgeber verringert. Obwohl der Beitragssatz niedriger ist, bleiben die administrativen Regeln für die Zahlungen unverändert.
Arbeitgeber müssen ihre monatlichen Meldungen einreichen und sicherstellen, dass die SOKA-BAU-Beiträge bis zum 28. Tag des Folgemonats auf das dafür vorgesehene Bankkonto eingezahlt werden.
Zahlt ein Arbeitgeber den SOKA-BAU-Beitrag nicht bis zum 28. des Folgemonats, werden für jeden angefangenen Monat des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 0,9 % erhoben. Diese Zinsen summieren sich monatlich. Über die Zinsen hinaus stellt eine verspätete oder nicht erfolgte Zahlung eine Ordnungswidrigkeit nach deutschem Recht dar, und Zuwiderhandelnden drohen Geldbußen von bis zu 500.000 EUR.
Bei Streitigkeiten über ausstehende Beiträge, Berechnungen oder Meldefehler können Arbeitgeber diese nicht vor lokalen Gerichten im Heimatland klären. Rechtsstreitigkeiten bezüglich SOKA-BAU-Beiträgen fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts in Wiesbaden, Deutschland, wo SOKA-BAU seinen Hauptsitz hat.
Verpflichtende deutsche Steueridentifikationsnummern für Arbeitnehmer
Neben dem geänderten Beitragssatz ist eine Neuerung bei der Identifikation von Arbeitnehmern in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen entsandte Arbeitnehmer über eine deutsche Steueridentifikationsnummer (IdNr.) verfügen, um Urlaubsabgeltungen oder Entschädigungszahlungen von der SOKA-BAU zu erhalten. Ohne diese persönliche Identifikationsnummer kann die Urlaubskasse Auszahlungen nicht direkt an die Beschäftigten abwickeln.
Diese Steueridentifikationsnummer verknüpft den ausländischen Arbeitnehmer für inländische Verdienste oder Auszahlungen direkt mit dem deutschen Steuersystem.
Wenn ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung hat, ist die SOKA-BAU gesetzlich verpflichtet, eine Pauschale von 20 % Einkommensteuer zuzüglich 1,1 % Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt Wiesbaden abzuführen. Die deutsche Steueridentifikationsnummer ist zwingend erforderlich, um diese Steuerzahlungen dem Steuerkonto des jeweiligen Arbeitnehmers korrekt zuzuordnen. Darüber hinaus zieht die SOKA-BAU bei Urlaubsabgeltungen einen festen Sozialversicherungsanteil ab und leitet diesen an den Arbeitgeber weiter, der ihn an die Sozialversicherungsträger im Heimatland des Arbeitnehmers abführen muss.
So erhalten Sie die deutsche Steueridentifikationsnummer
Die Beantragung der deutschen Steueridentifikationsnummer erfordert einen formellen Antrag, bevor Auszahlungen angefordert werden. Arbeitgeber sollten diesen Prozess frühzeitig während des Entsendezeitraums einleiten, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Die deutsche Steueridentifikationsnummer (TIN) muss beim deutschen Finanzamt beantragt werden, entweder von den Mitarbeitern selbst oder durch den Arbeitgeber in deren Namen mit entsprechender Vollmacht.
Der Abschluss dieses Prozesses, bevor ein Mitarbeiter seinen Einsatz beendet, verhindert administrative Engpässe.
Urlaubsanspruch und Berechnung des Urlaubsgeldes
Das Verständnis darüber, wie Urlaub erworben und vergütet wird, ist für eine korrekte SOKA-BAU-Meldung von entscheidender Bedeutung. Entsandte Arbeitnehmer im deutschen Baugewerbe erwerben für jeweils 12 Beschäftigungstage einen Tag bezahlten Urlaub, was 2,5 Tagen pro Monat oder 30 Tagen für ein volles Beschäftigungsjahr entspricht. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Arbeitstage und werden weder auf die erworbenen Urlaubstage angerechnet noch ziehen sie diese ab.
Das Urlaubsentgelt, das den Arbeitnehmern während ihrer Entsendung gezahlt wird, sowie die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub belaufen sich auf 14,25 % des in Deutschland erzielten Bruttolohns. Die SOKA-BAU erstattet dem Arbeitgeber das an die Arbeitnehmer gezahlte Urlaubsgeld in Höhe von 14,25 %, sofern der Arbeitgeber keine Beitragsrückstände hat und alle Meldepflichten erfüllt hat. Ist ein Arbeitgeber mit den monatlichen Zahlungen im Rückstand, behält die SOKA-BAU diese Erstattungen ein.
Wechselt ein entsandter Arbeitnehmer während seiner Entsendung zu einem anderen Bauunternehmen, kann er seine verbleibenden Urlaubstage und das angesparte Urlaubsgeld auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Dies sichert die Mobilität innerhalb des deutschen Baumarktes ohne Verlust von Ansprüchen. Nicht genutzte Urlaubstage aus einem Kalenderjahr werden in das folgende Jahr übertragen, verfallen jedoch, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember dieses Folgejahres genommen werden. Verfallen die Urlaubsansprüche, können Arbeitnehmer direkt bei der SOKA-BAU eine Entschädigung beantragen, die innerhalb eines Jahres nach dem Verfallsdatum eingereicht werden muss.
Arbeitnehmer können auch eine Urlaubsabgeltung beantragen, sobald sie seit mindestens drei Monaten nicht mehr auf deutschen Baustellen tätig sind, vorausgesetzt, sie haben keine neue Beschäftigung auf einer anderen deutschen Baustelle aufgenommen. Diese Auszahlung unterliegt den üblichen Steuerabzügen und erfordert zwingend die deutsche Steueridentifikationsnummer.
Deutscher Mindestlohn und Zollanmeldungspflichten
Die Einhaltung der Vorschriften auf deutschen Baustellen erstreckt sich über die SOKA-BAU hinaus auch auf die gesetzlichen Lohnhöhen und Zollanmeldungen. Deutschland hat seinen gesetzlichen Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben, wobei eine geplante Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Grundlöhne anpassen, um diese Schwellenwerte zu erreichen oder zu überschreiten.
Vor Beginn jeglicher Arbeiten müssen Arbeitgeber die entsandten Arbeitnehmer elektronisch bei der deutschen Zollverwaltung (Zollamt) anmelden, bevor sie ihre Tätigkeit auf einer deutschen Baustelle aufnehmen. Diese Meldepflicht beim Zollamt gilt ausschließlich für Arbeitnehmer; selbstständige Freiberufler müssen nicht beim Zollamt angemeldet werden. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht für Entsendungen von bis zu acht Tagen für Erstmontage- und Installationsarbeiten, die Teil eines Liefervertrags sind, sofern es sich dabei nicht um Bauleistungen handelt.
Einhaltung von Vorschriften auf deutschen Baustellen
Um in Deutschland legal zu arbeiten, ist eine sorgfältige Beachtung von Fristen und Sätzen erforderlich. Arbeitgeber müssen ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme überprüfen, um den neuen SOKA-BAU-Beitragssatz von 14,7 % und die aktualisierten Mindestlohnhöhen zu berücksichtigen. Stellen Sie sicher, dass für jeden entsandten Arbeitnehmer ein aktiver Antrag auf eine deutsche Steueridentifikationsnummer vorliegt, um eine reibungslose Abwicklung des Urlaubsgeldes zu gewährleisten.
Die nicht rechtzeitige Zahlung von SOKA-BAU-Beiträgen stellt nach deutschem Recht einen Verstoß dar. Zuwiderhandelnden drohen Bußgelder von bis zu 500.000 EUR sowie rechtliche Schritte in Wiesbaden.
Quellen & weiterführende Links
- 01German Customs Authority (Zoll) zoll.de
- 02SOKA-BAU English Information soka-bau.de
- 03SOKA-BAU Bank Details for the Posting Scheme soka-bau.de
- 04ATL Law Office atl-law.pl
- 05SOKA-BAU Pay in Lieu of Leave and Compensation soka-bau.de
- 06SOKA-BAU Leave and Paid Leave soka-bau.de
- 07Crede Experience crede.com.pl
- 08SOKA-BAU Remaining Leave soka-bau.de





