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SOKA-BAU 2026: Beitragssatz 14,7 % und wer Beiträge zahlt

SOKA-BAU Beiträge 2026 bei Entsendung: wer sich anmelden muss, der Beitragssatz von 14,7 % ab Juli 2026, Meldefristen und Ausnahmen im Überblick.

Verfasst von Evroproces d.o.o.
In diesem Artikel

Das Wichtigste in Kürze

Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, das gewerbliche Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen entsendet, muss sich bei SOKA-BAU anmelden, ebenso ein Verleiher, der Arbeitnehmer an eine solche Baustelle überlässt. Ab der Meldung für Juli 2026 beträgt der Beitragssatz 14,7 % der deutschen Bruttolöhne, gemeldet bis zum 15. und gezahlt bis zum 28. des Folgemonats. SOKA-BAU erstattet die Urlaubsvergütung von 14,25 %, die Sie Ihren Arbeitnehmern zahlen, sofern alle Meldungen vorliegen und nichts rückständig ist.

SOKA-BAU ist die Urlaubskasse der deutschen Bauwirtschaft. Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands muss am Verfahren teilnehmen, wenn es einen Bauauftrag in Deutschland übernimmt und dafür gewerbliche Arbeitnehmer dorthin entsendet (Arbeitnehmer, die auf der Baustelle körperlich arbeiten, nicht Planungs- oder Bürokräfte). Ab der Meldung für Juli 2026 beträgt der Beitragssatz 14,7 % der in Deutschland erzielten Bruttolöhne (bis Juni 2026: 15,1 %).

Sie melden die Löhne eines Monats bis zum 15. des Folgemonats und zahlen bis zum 28. Die Kasse erstattet Ihnen anschließend die Urlaubsvergütung, die Sie Ihren Arbeitnehmern zahlen. Im Folgenden lesen Sie, wer als Baubetrieb gilt, welche Beitragssätze 2026 gelten, wie die Anmeldung abläuft, welche Ausnahmen es gibt und warum Ihr deutscher Auftraggeber Nachweise verlangt.

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name zweier Kassen, die die Arbeitgeberverbände der deutschen Bauwirtschaft und die Baugewerkschaft gegründet haben. Die erste ist die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft), die Urlaubskasse. Die zweite ist die ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes), die Kasse für die Zusatzrente. Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist nur die ULAK mit ihrem Urlaubsverfahren relevant.

Das Verfahren gibt es, weil Bauarbeiter häufig den Arbeitgeber wechseln. Nach der allgemeinen deutschen Regel erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Jahresurlaub erst nach sechs Monaten beim selben Arbeitgeber. Am Bau sammeln Arbeitnehmer stattdessen die Urlaubsansprüche bei jedem Arbeitgeber an und nehmen sie mit. Jeder Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Beitrag, aus dem die Kasse diesen Urlaub finanziert.

Ausländische Arbeitgeber erfasst das AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), das deutsche Gesetz über zwingende Mindestarbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer. Es erstreckt auf sie die Bautarifverträge, die jeden Arbeitgeber der Branche binden. Das ist vor allem der VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe), der den Beitrag und die Urlaubsregeln festlegt. Gerüstbaubetriebe zahlen an eine eigene Kasse, die SOKA-GERÜSTBAU, nicht an SOKA-BAU.

Wer muss sich bei SOKA-BAU anmelden?

Ihr Unternehmen gilt als Baubetrieb, wenn Ihre Arbeitnehmer den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit baulichen Tätigkeiten verbringen. Maßgeblich ist allein die Arbeitszeit, nicht Umsatz oder Gewinn. Welche Tätigkeiten als Bauleistung gelten, legen die Tarifverträge fest. Sind Sie unsicher, prüft SOKA-BAU Ihren Fall auf Anfrage (Prüfung der Teilnahmepflicht).

Das Verfahren gilt für gewerbliche Arbeitnehmer: Personen, die mit den Händen oder mit Baumaschinen arbeiten, einschließlich Reinigungs- und Aufräumkräften. Bauleiter, die überwiegend planen und Büroarbeit erledigen, fallen nicht darunter.

Auch Verleiher sind erfasst. Wenn Sie einen Arbeitnehmer überlassen, der auf einer Baustelle in Deutschland eingesetzt wird, müssen Sie am Verfahren teilnehmen und für diesen Arbeitnehmer Beiträge zahlen. Die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist zudem eingeschränkt. § 1b AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verbietet sie für Arbeiten, die üblicherweise von gewerblichen Arbeitnehmern verrichtet werden, und lässt sie nur unter engen Voraussetzungen zu. Prüfen Sie diese Voraussetzungen, bevor Sie einen Überlassungsvertrag für eine Baustelle unterschreiben.

Manche Unternehmen sind befreit. SOKA-BAU stellt Sie vom deutschen Verfahren frei, wenn Sie für die entsandten Arbeitnehmer bereits in eine vergleichbare Kasse im Heimatland einzahlen und dies nachweisen. Die Liste dieser Kassen:

  • Österreich: BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse)
  • Belgien: ONSS und OPOC
  • Dänemark: atp-FerieKonto
  • Frankreich: CIBTP (Congés Intempéries BTP)
  • Italien: CNCE (Casse Edili)

Slowenien und Kroatien haben keine Kasse auf dieser Liste. Ein slowenischer oder kroatischer Baubetrieb, der Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, zahlt deshalb Beiträge an SOKA-BAU.

SOKA-BAU Beiträge 2026: die Beitragssätze

Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Bruttolohns, den Ihre Arbeitnehmer für Arbeit in Deutschland erhalten. Löhne für Arbeit im Heimatland zählen nicht. Sie zahlen den Beitrag zusätzlich zum Lohn. Sie dürfen ihn niemals vom Lohn Ihrer Arbeitnehmer abziehen.

ZeitraumBeitragssatz (Urlaubsverfahren)
Ab der Meldung für Juli 202614,7 % der Bruttolöhne
Bis Juni 202615,1 %
Januar 2022 bis Dezember 202315,2 %
Januar 2019 bis Dezember 202115,4 %

Zum Bruttolohn gehören Überstundenzuschläge, die SOKA-BAU mit 25 % des Stundenlohns je Mehrarbeitsstunde ansetzt. Ebenso dazu gehört die Urlaubsvergütung, die Sie während der Entsendung zahlen. Steuerfreie Zuschläge, etwa für Nacht- oder Sonntagsarbeit, bleiben außen vor. Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient im August 2026 in Deutschland 4.000 € brutto, Sie zahlen also 588 € (14,7 %).

Der Lohn selbst muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland erreichen. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 € brutto pro Stunde, zuvor 12,82 €. Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten werden darauf nicht angerechnet.

Anmelden, melden und zahlen: so geht es

Die Anmeldung erfolgt, bevor der erste Arbeitnehmer anfängt. Die Schritte in dieser Reihenfolge:

  1. Melden Sie jede Entsendung vor Arbeitsbeginn bei der Generalzolldirektion über das Meldeportal-Mindestlohn an.
  2. Melden Sie Ihr Unternehmen bei SOKA-BAU an. Reichen Sie die Werkverträge, Ihren Handelsregisterauszug, Ihre Gewerbeerlaubnis und Ihre Gewerbeanmeldung ein.
  3. Sie erhalten Ihre Arbeitgeberkontonummer (sie beginnt mit 7700) und den Zugang zum Kundenportal von SOKA-BAU.
  4. Melden Sie die deutschen Bruttolöhne jedes Arbeitnehmers für jeden Monat bis zum 15. des Folgemonats.
  5. Zahlen Sie den Beitrag so, dass er bis zum 28. des Folgemonats bei SOKA-BAU eingeht, mit Ihrer Arbeitgeberkontonummer als Verwendungszweck.

Bei verspäteter Zahlung fallen 0,9 % Zinsen auf den rückständigen Betrag für jeden angefangenen Monat an. SOKA-BAU verklagt außerdem Arbeitgeber, die nicht zahlen. Nach § 23 AEntG kann ein nicht gezahlter Beitrag mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € geahndet werden. Eine unterlassene Anmeldung beim Zoll kann bis zu 30.000 € kosten.

Unternehmen mit Sitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei benötigen zusätzlich eine Zusicherung der Bundesagentur für Arbeit und Arbeitserlaubnisse für ihre Arbeitnehmer. Die Bundesagentur erteilt sie nur, wenn das Unternehmen ordnungsgemäß am Verfahren teilnimmt.

Was Ihre Arbeitnehmer erwerben und was die Kasse erstattet

Jeder entsandte Arbeitnehmer erwirbt für je 12 Beschäftigungstage in Deutschland einen Tag bezahlten Urlaub. Ein Monat zählt als 30 Beschäftigungstage, einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Das ergibt in einem vollen Jahr 30 Urlaubstage.

Nimmt ein Arbeitnehmer Urlaub, zahlen Sie eine Urlaubsvergütung von 14,25 % der in Deutschland erzielten Bruttolöhne. SOKA-BAU erstattet Ihnen diesen Betrag. Das geschieht nur, wenn Ihr Konto keine Rückstände aufweist und alle Monatsmeldungen vorliegen.

Beantragen Sie die Erstattung in Ihrer Monatsmeldung bis zum 30. September des Jahres, das auf die Zahlung der Urlaubsvergütung folgt. Sind Ihre Entsendungen nach Deutschland beendet, gilt eine frühere Frist: der 15. des zweiten Monats nach Ende der Entsendung. Versäumen Sie die Frist, verfällt der Anspruch.

Urlaub, den ein Arbeitnehmer nicht nehmen konnte, kann ihm die Kasse später auszahlen. Die Regeln dafür, einschließlich der dafür nötigen deutschen Steuernummer, finden Sie in unserem Leitfaden zur SOKA-BAU Urlaubsvergütung für entsandte Arbeitnehmer.

Warum Ihr deutscher Auftraggeber SOKA-BAU-Nachweise verlangt

Ein deutsches Unternehmen, das Sie als Nachunternehmer beauftragt, haftet für Ihre nicht gezahlten Beiträge. Nach § 14 AEntG haftet es dafür wie ein Bürge. Zahlen Sie nicht, fordert SOKA-BAU das Geld von Ihrem Auftraggeber.

Deshalb verlangen Auftraggeber vor und während eines Auftrags Nachweise. SOKA-BAU stellt dafür drei Instrumente bereit:

  • Teilnahmebescheinigung: bestätigt, dass alle bisherigen Beiträge gemeldet und gezahlt wurden.
  • Enthaftungsbescheinigung: befreit den Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum bis zu einer Höchstgrenze von der Haftung. Dafür brauchen Sie 12 Monate pünktlicher Meldungen und Zahlungen.
  • Bürgenfrühwarnsystem: Mit Ihrer Vollmacht teilt SOKA-BAU dem Auftraggeber monatlich mit, ob Sie zahlen.

Halten Sie diese Nachweise bereit, bevor Sie unterschreiben. Bei offenen Beiträgen vereinbaren Sie mit Ihrem Auftraggeber oft, dass er sie direkt an die Kasse zahlt und von Ihrer Vergütung abzieht.

Wie Evroproces mit SOKA-BAU arbeitet

Bauprojekte in Deutschland führen wir immer als Projektarbeit über unser Projektunternehmen EP Montaža d.o.o. aus Maribor aus, auf Grundlage eines Werkvertrags. Auf deutschen Baustellen übernehmen unsere Arbeitnehmer Trockenbau, Elektroinstallationen, allgemeine Bauarbeiten, haustechnische Installationen und verschiedene Montagearbeiten. EP Montaža ist bei SOKA-BAU angemeldet.

EP Montaža nimmt die Anmeldung dieser Entsendungen beim Zoll selbst vor. Die Unterlagen, die deutsche Auftraggeber anfordern, darunter die Versicherungsbestätigung von EP Montaža und ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer, finden Sie auf unserer Seite mit Dokumenten.

Sie sind nicht sicher, ob ein Auftrag Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag ist? Unser Leitfaden Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag erklärt den Unterschied. Wenn Sie Fachkräfte für Bauprojekte im Rahmen eines Werkvertrags in Deutschland brauchen, senden Sie uns Ihre Anfrage, und wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

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