Zurück zum Blog
Für Arbeitnehmer7 Min. Lesezeit

17,03 € brutto pro Stunde: Der österreichische Bau-Mindestlohn 2026 für entsandte Arbeitskräfte

Erfahren Sie mehr über die Mindestlohnsätze im österreichischen Baugewerbe für 2026. Ungelernte Arbeitskräfte verdienen nach den neuen kollektivvertraglichen Regelungen mindestens 17,03 € pro Stunde.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindeststundenlohn für eine ungelernte österreichische Bauhilfskraft beträgt im Jahr 2026 17,03 € brutto.
  • Qualifizierte Bauarbeiter müssen nach der Vereinbarung für 2026 einen Mindestbruttostundenlohn von 19,99 € erhalten.
  • Die Nichtzahlung der korrekten Mindestlöhne und Zulagen kann Verwaltungsstrafen von bis zu 500.000 € nach sich ziehen.
  • Österreichische Bauarbeiter haben Anspruch auf ein obligatorisches 13. und 14. Monatsgehalt, das pauschal mit 6 % besteuert wird.
01

Kein nationaler Mindestlohn: Kollektivverträge in Österreich

Österreich hat keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn auf nationaler Ebene. Stattdessen regelt das Land die Lohntabellen über branchenspezifische Tarifverträge, die als Kollektivverträge bekannt sind. Diese Vereinbarungen sind rechtsverbindliche Verträge, die direkt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Für den Bausektor ist die spezifische Vereinbarung der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe. Er legt die Basis dafür fest, was jeder Bauarbeiter auf einer österreichischen Baustelle mindestens verdienen muss.

Die neuesten Vereinbarungen für diesen Sektor sehen eine Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 Prozent vor. Diese neue Lohntabelle tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2027. Auf Arbeitgeberseite wurden die Verhandlungen vom Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau geführt. Die Arbeitnehmer wurden durch die Gewerkschaft Bau-Holz vertreten. Jedes Unternehmen, das in diesem Zeitraum Arbeitskräfte auf österreichische Baustellen entsendet, muss seine Lohnabrechnung an diese aktualisierten Zahlen anpassen.

02

Stunden- und Monatslohnsätze im Bau-Kollektivvertrag 2026

Die Erhöhung um 3,6 Prozent schlägt sich in spezifischen Lohngruppen nieder, die von den Qualifikationen und der Funktion des Arbeitnehmers abhängen. Gemäß dem Kollektivvertrag beträgt die Normalarbeitszeit im österreichischen Baugewerbe 39 Stunden pro Woche. Für die Lohnabrechnung entspricht diese Standardarbeitswoche einem monatlichen Durchschnitt von 169,5 Arbeitsstunden. Jeder Arbeitnehmer muss in die richtige Lohngruppe eingestuft werden, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Auf der Einstiegsebene muss ein ungelernter Bauhelfer, der als Bauhilfsarbeiter in die Gruppe IV eingestuft ist, einen Mindestbruttostundenlohn von 17,03 € erhalten. Dieser Stundensatz ergibt einen Mindestbruttomonatslohn von 2.886,59 €. Dies ist die absolute Untergrenze für jeden erwachsenen Arbeitnehmer, der einfache manuelle Tätigkeiten auf einer Baustelle verrichtet.

Für Facharbeiter, die in die Gruppe II b eingestuft sind, erhöht sich die Lohntabelle, um deren Ausbildung widerzuspiegeln. Diese Arbeitnehmer müssen einen Mindestbruttostundenlohn von 19,99 € erhalten, was einem Bruttomonatslohn von 3.388,31 € entspricht.

Führungspositionen verlangen nach dem Abkommen von 2026 höhere Mindestsätze. Ein Vorarbeiter, der in die Gruppe II a eingestuft ist, hat Anspruch auf einen Mindestbruttostundenlohn von 21,96 €, was einem Bruttomonatslohn von 3.722,22 € entspricht. An der Spitze dieser Standard-Betriebskategorien muss ein Vizepolier der Gruppe I einen Mindestbruttostundenlohn von 22,57 € erhalten. Dieser Stundensatz führt zu einem Bruttomonatslohn von 3.825,62 €.

03

Zulagen, Überstundenzuschläge und Sonderzahlungen

Die Grundstundensätze erzählen nur einen Teil der Geschichte, da der Kollektivvertrag auch mehrere zusätzliche Zahlungen vorschreibt. Arbeit außerhalb der normalen Tagesarbeitszeit zieht erhebliche verpflichtende Zuschläge nach sich. Beispielsweise ist für jede an einem Sonntag geleistete Arbeit ein obligatorischer Zuschlag von 100 Prozent auf den Standardstundenlohn des Arbeitnehmers zu zahlen.

Für Nachtarbeit gelten ähnlich strenge Vergütungsregeln. Normale Nachtstunden, die zwischen 20:00 und 05:00 Uhr geleistet werden, ziehen einen Zuschlag von 50 Prozent nach sich. Wenn diese Nachtstunden als Überstunden gelten, erhöht sich der Zuschlag auf 100 Prozent.

Reise- und Unterbringungskosten sind ebenfalls streng geregelt, um Arbeitnehmer vor eigenen Auslagen zu schützen. Eine tägliche Reiseaufwandsentschädigung, bekannt als Taggeld, ist immer dann verpflichtend, wenn ein Mitarbeiter länger als 3 Stunden außerhalb der ständigen Betriebsstätte des Unternehmens arbeitet. Je nach Entfernung und Dauer sind diese Tagessätze in der Regel auf €12,85, €20,70 oder €34,20 festgelegt. Erfordert die Arbeit eine auswärtige Übernachtung, muss der Arbeitgeber zudem ein Übernachtungsgeld zahlen, das im Rahmen der Vereinbarung für 2026 auf €17,51 pro Nacht festgelegt ist.

Darüber hinaus haben alle Arbeitnehmer, die unter diese Vereinbarung fallen, Anspruch auf ein verpflichtendes 13. und 14. Monatsgehalt. Diese Zahlungen fungieren als Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein wesentlicher Vorteil für die Beschäftigten besteht darin, dass diese beiden zusätzlichen Monatsgehälter mit einem äußerst günstigen Pauschalsatz von nur 6 Prozent besteuert werden, wodurch ihnen ein größerer Teil ihres Verdienstes verbleibt.

04

Tarife für Lehrlinge, Praktikanten und das Bauhilfsgewerbe

Während der Rahmenkollektivvertrag die Standard-Bauberufe abdeckt, gelten für jüngere Arbeitnehmer und Personen in Ausbildung spezifische Lohntabellen. Lehrlinge erhalten im Laufe ihrer Ausbildung strukturierte Lohnerhöhungen. Im ersten Lehrjahr müssen Lehrlinge einen Mindeststundenlohn von €8,00 erhalten. Dieser Satz steigt im zweiten Jahr auf €11,99, im dritten Jahr auf €15,99 und erreicht im vierten Jahr €17,99. Praktikanten erhalten je nach ihrem spezifischen Ausbildungsweg und der Art des Praktikums einen Mindeststundenlohn von entweder €6,00 in der Gruppe VII a oder €10,00 in der Gruppe VII b.

Für das Bauhilfsgewerbe gelten andere Regeln. Dieser Sektor umfasst spezialisierte Tätigkeiten wie Gerüstbau, Verputzarbeiten und Trockenbau. Für diese Arbeitnehmer gilt ab dem 1. Mai 2026 ein eigener Kollektivvertrag. Gemäß dieser parallelen Vereinbarung muss eine Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung einen Mindestlohn von €18,26 pro Stunde erhalten, während Spezialisten in diesen Hilfsgewerben Anspruch auf €18,71 pro Stunde haben.

Die Vereinbarung für das Bauhilfsgewerbe legt auch eigene Regeln für Reisekosten fest. Für Arbeitnehmer, die auf Baustellen außerhalb der ständigen Betriebsstätte eingesetzt werden und täglich nach Hause zurückkehren, schreibt der Vertrag für das Bauhilfsgewerbe ab dem 1. Mai 2026 ein tägliches Fahrtengeld von €8,30 pro Arbeitstag vor. Diese tägliche Pauschale bietet eine vereinfachte Entschädigungsmethode für lokale Fahrten im Vergleich zum gestuften Fahrtensystem des Hauptbauabkommens.

05

Compliance-Anforderungen und LSD-BG-Regelungen für Arbeitgeber

Die Zahlung dieser genauen Löhne ist für ausländische Unternehmen, die Personal nach Österreich entsenden, keine Option, sondern Pflicht. Nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, allgemein bekannt als LSD-BG, müssen ausländische Arbeitgeber, die Arbeitskräfte nach Österreich entsenden, diese kollektivvertraglich vereinbarten Löhne und Zulagen strikt einhalten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Vertragsart des Arbeitnehmers oder den niedrigeren Lohnstandards, die in seinem Heimatland gelten mögen. Die österreichischen Behörden kontrollieren Baustellen genau, um zu überprüfen, ob jeder Arbeitnehmer nach der korrekten Kollektivvertragskategorie bezahlt wird.

Um compliant zu bleiben und schwere finanzielle Strafen zu vermeiden, müssen ausländische Arbeitgeber mehrere spezifische Verwaltungsverfahren durchlaufen. Die Nichtzahlung des korrekten Mindestlohns und der obligatorischen Zulagen nach dem LSD-BG wird als Verwaltungsübertretung eingestuft und kann zu schweren Strafen von bis zu 500.000 € führen.

Arbeitgeber müssen die folgenden Kernanforderungen erfüllen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften auf österreichischem Boden zu gewährleisten: Einreichen einer formellen Entsendemeldung vor Beginn der Arbeiten auf der österreichischen Baustelle, es sei denn, der Arbeitnehmer bezieht ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 8.085 €, das 14-mal im Jahr ausgezahlt wird.Abstimmung und Entrichtung der obligatorischen Urlaubsbeiträge an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, auch bekannt als BUAK-Kasse, die den gesamten Jahresurlaub und das Urlaubsgeld für Bauarbeiter in Österreich verwaltet.

Die hohe Gehaltsschwelle von 8.085 € pro Monat, die im Jahr 2025 von 7.740 € angehoben wurde, stellt für Arbeitgeber aus der EU, der EEA oder der Schweiz die einzige Möglichkeit dar, von den standardmäßigen Entsendemeldepflichten befreit zu werden. Da nur sehr wenige Bauarbeiter diese hohe Gehaltsschwelle erreichen, erfordern fast alle Entsendungen in diesem Sektor eine vollständige Registrierung und eine aktive Abstimmung mit der BUAK-Kasse.

06

Gewährleistung von Compliance und fairer Bezahlung im österreichischen Baugewerbe

Um im österreichischen Baugewerbe legal agieren zu können, ist bei der Analyse von Aufgabenbereichen und Löhnen absolute Präzision erforderlich. Sowohl ausländische Arbeitgeber als auch entsandte Arbeitnehmer müssen sich die Zeit nehmen, die genauen kollektivvertraglichen Einstufungen zu prüfen, die für ihre spezifischen Projekte gelten. Eine einzige falsche Einstufung kann zu Streitigkeiten über Unterbezahlung, rückwirkenden Lohnforderungen und Verwaltungsstrafen von bis zu 500.000 EUR führen.

Durch das Verständnis der Tarife für 2026 – vom Einstiegslohn für Hilfskräfte in Höhe von 17,03 EUR bis hin zu den Spezialzulagen und den Anforderungen der BUAK-Kasse – können Unternehmen einen reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb gewährleisten. Arbeitnehmer können somit sicher überprüfen, ob sie die volle Vergütung erhalten, die ihnen nach österreichischem Recht gesetzlich zusteht.

Brauchen Sie Arbeitskräfte für Ihr Projekt?

Evroproces ist Zeitarbeitsfirma und Personalvermittlung für Industrieberufe in ganz Europa — geprüfte Arbeiter, Entsende-Compliance inklusive.

Für Arbeitgeber

Qualifizierte Fachkräfte einstellen — vollständig rechtskonform.

Schweißer, Elektriker, Schlosser, Installateure und Bautrupps — geprüft, lizenziert und einsatzbereit in ganz Europa.

Fachkräfte finden
Für Stellensuchende

Ihre Karriere in ganz Europa aufbauen.

Rechtssichere Arbeitsverträge, pünktliche Lohnzahlung, vollständige Sozialversicherung und Vermittlungen bei Unternehmen, die handwerkliche Arbeit wertschätzen.

Job finden