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Für Arbeitnehmer7 Min. Lesezeit

25 Tage bezahlter Urlaub: Österreichisches BUAK-Urlaubsentgelt für entsandte Arbeitnehmer

Erfahren Sie, wie das österreichische BUAK-Urlaubskassensystem für entsandte Bauarbeiter funktioniert, einschließlich der Beitragsberechnung und Urlaubsansprüche.

Verfasst von Evroproces d.o.o.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entsandte Bauarbeiter erwerben nach 52 Anwartschaftswochen Arbeit in Österreich einen Anspruch auf 25 Urlaubstage.
  • Die BUAK zahlt das Urlaubsentgelt während aktiver Entsendungen direkt an den Arbeitnehmer statt an den Arbeitgeber aus.
  • Arbeitgeber müssen tägliche Urlaubsbeiträge an die BUAK zahlen, basierend auf den österreichischen Kollektivvertragslöhnen.
  • Nicht verbrauchte Urlaubstage verfallen am 31. März des dritten Jahres nach ihrem Erwerb.
  • Die BUAK deckelt die Überweisung der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge bei 17% des Bruttoentgelts.
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BUAK bei grenzüberschreitenden Bauarbeiten verstehen

Ausländische Unternehmen, die Bauarbeiter nach Österreich entsenden, müssen spezifische arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) muss jeder Arbeitgeber, der Personal für Bauvorhaben auf österreichischem Staatsgebiet einsetzt, besondere Urlaubsregelungen einhalten. Dies erfordert die Zahlung von verpflichtenden Urlaubsnebenkosten direkt an eine zentrale Kasse, anstatt das Urlaubsgeld vollständig intern zu verwalten. Diese Regelungen gelten für alle ausländischen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer für Bautätigkeiten nach Österreich entsenden.

Diese zentrale Kasse ist die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, allgemein bekannt als BUAK. Die 1946 gegründete BUAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwaltet wird. Dieses System existiert, weil der Bausektor anfällig für häufige, saisonale Unterbrechungen ist. Das Standardarbeitsrecht ist für diese Branche nicht gut geeignet. Folglich weichen die Urlaubsregelungen des BUAG erheblich vom allgemeinen österreichischen Urlaubsgesetz ab und schaffen einen Rahmen, der die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer auch bei häufigem Arbeitgeberwechsel schützt.

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Wie sich Urlaubsansprüche ansammeln

Um diese Regelungen zu verfolgen und saisonale Unterbrechungen zu bewältigen, sind die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden. Stattdessen betreibt die BUAK ein firmenneutrales, branchenspezifisches System. Dies bedeutet, dass sich die für den Erwerb von Urlaubstagen erforderlichen Anwartschaftswochen über mehrere Arbeitgeber hinweg ansammeln. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Bauunternehmen zu einem anderen wechselt, nimmt er seine erworbenen Wochen mit, sodass sichergestellt ist, dass er keine Fortschritte auf dem Weg zu seinem bezahlten Urlaub verliert.

In diesem System zählt jede Kalenderwoche, in der ein Arbeitnehmer auf einer österreichischen Baustelle arbeitet, als Anwartschaftswoche. Der gesamte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht im direkten Verhältnis zur Anzahl der innerhalb eines Kalenderjahres absolvierten Anwartschaftswochen. Sobald ein entsandter Arbeitnehmer 52 Anwartschaftswochen erreicht hat, hat er Anspruch auf 25 Urlaubstage, was 30 Werktagen entspricht.

Dieser Anspruch erhöht sich, wenn Arbeitnehmer eine langfristige Karriere in der Branche aufbauen. Nach Abschluss von 1.040 Anwartschaftswochen steigt der Anspruch auf 30 Urlaubstage, was 36 Werktagen entspricht. Da sich diese Wochen über verschiedene Projekte und Arbeitgeber hinweg ansammeln, fungiert die BUAK als dauerhafte Registerstelle, die jede Beschäftigungswoche erfasst, um genau zu bestimmen, wann ein Arbeitnehmer diese Schwellenwerte überschreitet.

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Arbeitgeberbeiträge und die Formel für das Urlaubsentgelt

Während diese angesammelten Ansprüche dem Arbeitnehmer zugutekommen, müssen die Arbeitgeber diese durch die Zahlung eines täglichen Urlaubsbezugsbeitrags an die BUAK finanzieren. Diese Verpflichtung gilt für jeden einzelnen Tag, an dem der Arbeitnehmer Bauarbeiten auf österreichischem Staatsgebiet verrichtet. Der Beitrag ist kein Pauschalbetrag. Er wird nach einer strengen gesetzlichen Formel berechnet, die das tatsächliche Lohnniveau und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers widerspiegeln soll.

Der tägliche Urlaubsbeitrag wird nach folgender Formel berechnet: ((Stundensatz + 20 %) x Faktor) / 5. Diese Formel stellt sicher, dass die Kasse über ausreichende Mittel verfügt, um das Basisurlaubsentgelt abzudecken.

Um diese Formel korrekt anzuwenden, müssen Arbeitgeber zunächst den richtigen Stundensatz ermitteln. Dieser Satz basiert auf dem Mindestlohn, der im anwendbaren österreichischen Kollektivvertrag für die spezifische Beschäftigungsgruppe des Arbeitnehmers festgelegt ist. Sobald der Stundensatz feststeht, muss der Arbeitgeber die Faktorvariable anwenden. Der Wert dieses Faktors hängt von der wöchentlichen Normalarbeitszeit einer üblichen Fünftagewoche ab, wie sie im jeweiligen Kollektivvertrag definiert ist. Durch Division des Endergebnisses durch fünf liefert die Formel den genauen täglichen Beitragsbetrag, den der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer an die BUAK abführen muss.

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Das Verfahren zur Geltendmachung von Urlaubsentgelt

Sobald diese Beiträge gezahlt und die Ansprüche erfasst sind, weicht das Verfahren zur Geltendmachung von Urlaubsentgelt von den üblichen Lohnabrechnungswegen ab. Das Urlaubsentgelt muss für den Zeitraum des genommenen Urlaubs direkt von der BUAK und nicht vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dieser direkte Auszahlungsmechanismus stellt sicher, dass der Arbeitnehmer sein Geld unabhängig vom aktuellen Cashflow oder dem administrativen Status seines Arbeitgebers erhält.

Diese direkte Auszahlung durch die BUAK gilt für Urlaub, der während des Entsendezeitraums genommen wird. Sie gilt auch innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich, sofern das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis noch aufrecht ist. Um auf diese Mittel zugreifen zu können, müssen bestimmte administrative Schritte befolgt werden.

Um einen Anspruch auf Urlaubsentgelt geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer oder das in seinem Namen handelnde Unternehmen das Formular "Einreichung von Urlaubsansprüchen gemäß § 33f BUAG" bei der BUAK einreichen.

Wenn ein Arbeitnehmer seinen angesammelten Urlaub nicht in Form von Freizeit konsumiert, verliert er nicht automatisch den finanziellen Wert dieser Tage. Ein Arbeitnehmer kann sechs Monate nach dem Ende seiner Beschäftigung in der österreichischen Bauwirtschaft eine Auszahlung des Gegenwerts des nicht verbrauchten Urlaubs von der BUAK verlangen. Die sechsmonatige Wartefrist für die Auszahlung des nicht verbrauchten Urlaubs gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt oder wenn Erben Gelder für einen verstorbenen Arbeitnehmer einfordern.

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Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge und Rückerstattungen für Winterfeiertage

Neben der Verwaltung dieser direkten Ansprüche müssen sich Arbeitgeber mit der komplexen Aufteilung der Sozialversicherung und den Rückerstattungen für Winterfeiertage auseinandersetzen. Für die Sozialversicherung wird das Urlaubsentgelt aufgeteilt: 50 % werden als Entgeltfortzahlung und 50 % als Urlaubsgeld gewertet. Diese Aufteilung beeinflusst, wie die Beiträge berechnet und an die Sozialversicherungsträger gemeldet werden.

Um das Verfahren für Arbeitgeber zu vereinfachen, überweist die BUAK die Sozialversicherungsbeiträge direkt auf das Beitragskonto des Arbeitgebers beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Diese Überweisung unterliegt jedoch einer gesetzlichen Obergrenze. Gemäß § 26 BUAG zieht die BUAK die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge nur bis zu einem Höchstsatz von 17 % des Bruttoentgelts ab und überweist diese.

Da die tatsächlichen Sozialversicherungssätze diese Obergrenze oft überschreiten, bleibt der entsendende Arbeitgeber für den verbleibenden Teil verantwortlich. Der entsendende Arbeitgeber muss die Differenz zwischen der 17 %-Grenze der BUAK und den tatsächlichen, höheren Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Kommunalsteuer und die Wiener U-Bahn-Abgabe entrichten.

Der Winterbetrieb bringt zusätzliche Regeln und finanzielle Entlastungen mit sich. Wenn ein Unternehmen während der Winterfeiertage Arbeitnehmer beschäftigt, kann es eine pauschale Rückerstattung des gesetzlichen Feiertagsentgelts von der BUAK fordern. Die Rückerstattung für Winterfeiertage berechnet sich wie folgt: (Kollektivvertragslohn + 20 %) x Wochenstunden / 5 x Anzahl der Winterfeiertage. Darüber hinaus haben ausländische Arbeitgeber Anspruch auf eine Erstattung von 30,1 % der Lohnnebenkosten durch die BUAK, insbesondere der während dieser Winterfeiertage gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, was dazu beiträgt, die Kosten für die Weiterbeschäftigung des Personals in den kältesten Monaten auszugleichen.

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Sicherstellung der Compliance auf österreichischen Baustellen

Über diese finanziellen Berechnungen und Winterrückerstattungen hinaus erfordert die Einhaltung der Vorschriften auf österreichischen Baustellen eine kontinuierliche Überwachung der Verwaltungsunterlagen. Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu helfen, auf dem gleichen Stand zu bleiben, sendet die BUAK viermal im Jahr eine Arbeitnehmerinformation namens "ANI" direkt an den Arbeitnehmer, die dessen angesammelte Anwartschaftswochen und aktuellen Urlaubsansprüche ausweist. Arbeitgeber sollten Kopien dieser Mitteilungen von ihren Arbeitnehmern anfordern, um sie mit den internen Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzugleichen.

Die Verwaltung dieser Ansprüche erfordert eine sorgfältige Beachtung von Fristen. Wenn Urlaubstage nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden, verfallen sie am 31. März des dritten Jahres nach ihrem Erwerb. Arbeitgeber müssen diese Termine genau im Auge behalten, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen oder ihre Auszahlungen vor dem Verfallsdatum beantragen. Eine mangelnde Überwachung dieser Fristen kann zu Compliance-Streitigkeiten, Verwaltungsstrafen und unnötigen finanziellen Verlusten bei österreichischen Bauprojekten führen.

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