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Leitfäden8 Min. Lesezeit

Keine Arbeitserlaubnis für EU-, EWR- und Schweizer Arbeitskräfte in Slowenien — Anmeldebescheinigung nach drei Monaten

EU-, EWR- und Schweizer Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis für Slowenien. Ab drei Monaten Aufenthalt ist eine Anmeldebescheinigung Pflicht. Erfahren Sie alles zu Fristen, Dokumenten und dem A1-Unterschied.

Verfasst von Evroproces d.o.o.
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Keine Arbeitserlaubnis in Slowenien — aber nach drei Monaten Registrierung

Keine Arbeitserlaubnis. Laut dem Informationsportal von gov.si zu Einreise und Aufenthalt reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für EU-Bürger aus, um nach Slowenien einzureisen, unabhängig vom Zweck. Die Mobilitätsinformationen von Motovila für Slowenien bestätigen dies auch für die Arbeit: EU/EWR-Bürger haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitserlaubnis und ohne Zustimmung der slowenischen Arbeitsagentur (ZRSZ). Für die ersten drei Monate nach der Einreise ist keine Wohnsitzregistrierung erforderlich.

Das entscheidende Dokument ist die Wohnsitzanmeldebescheinigung, auf Slowenisch potrdilo o prijavi prebivanja genannt. Die Serviceseite von gov.si für EU-Bürger besagt, dass Sie diese nur dann bei der upravna enota Ihres Wohnorts beantragen müssen, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Der Antrag kann sofort nach der Einreise gestellt werden, muss jedoch vor Ablauf der Dreimonatsfrist eingereicht werden. Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Evroproces kann diese Bescheinigung nicht ausstellen.

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Die Dreimonatsregel: Antragstellung vor Ablauf der Frist

Sowohl gov.si als auch Your Europe nennen die Grenze: Ein EU-Bürger darf sich in den ersten drei Monaten nach der Einreise ohne Wohnsitzregistrierung in Slowenien aufhalten. Danach ist die Anmeldebescheinigung erforderlich. Sie können den Antrag sofort stellen; die Frist endet vor Ablauf des dreimonatigen Zeitraums.

Ihre viermonatige Entsendung gilt als Aufenthalt zu Wohnzwecken. gov.si, Your Europe und Motovila wenden die Dreimonatsregel allgemein auf EU-Bürger an. Da keine der abgerufenen offiziellen Seiten explizit auf Entsendungen eingeht, die diese Grenze überschreiten, ist die Anwendung derselben Frist auf eine viermonatige Entsendung ein Rückschluss aus der allgemeinen Regel.

Dieser Schritt zur Wohnsitzregistrierung erfolgt unabhängig vom A1-Sozialversicherungsschritt. Siehe the two clocks of EU posting für den Unterschied.

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Was die Anmeldebescheinigung ist — und was nicht

Die Bescheinigung ist ein Aufenthaltsdokument. Sie ist weder eine Arbeitserlaubnis noch ein Sozialversicherungsdokument. Die gesetzliche Grundlage ist das Wohnsitzmeldegesetz (ZPPreb-1), Uradni list RS Nr. 52/16, geändert durch 36/21, 3/22 und 62/24. Es ist seit dem 13. August 2016 in Kraft und wird seit dem 13. August 2017 angewendet.

Laut gov.si sind die Voraussetzungen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel. Die Bescheinigung wird für bestimmte Zwecke ausgestellt: Beschäftigung oder Arbeit, selbstständige Erwerbstätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen, Arbeitssuche, Studium oder Berufsausbildung, Familienzusammenführung mit einem EU- oder slowenischen Staatsbürger sowie andere Gründe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für einen angestellten oder entsandten Arbeitnehmer wird die Zweckvoraussetzung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die künftige Beschäftigung oder durch einen Beschäftigungsnachweis erfüllt.

Your Europe gibt an, dass die Bescheinigung unverzüglich nach Antragstellung ausgestellt werden muss. Die Gebühr darf nicht höher sein als der Betrag, den Slowenien von seinen eigenen Staatsbürgern für ein Identitätsdokument verlangt. Die tatsächliche slowenische Gebühr, falls vorhanden, wurde in den Quellen nicht ermittelt; klären Sie diese mit der upravna enota.

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Mitzubringende Dokumente und der Besuch bei der upravna enota

Das offizielle Antragsformular ist PPPEU-1, Prošnja za izdajo potrdila o prijavi prebivanja ... za državljana EU, herausgegeben vom Innenministerium. Es fragt nach persönlichen Daten, dem Einreisedatum nach Slowenien, der slowenischen Adresse, dem Aufenthaltszweck und Angaben zur Krankenversicherung.

Bringen Sie Folgendes mit: ein unterschriebenes Antragsformular, ein biometrisches Foto, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nebst Kopie, eine Bestätigung Ihrer slowenischen Adresse (Mietvertrag, Erklärung des Eigentümers oder Eigentumsnachweis) und einen Nachweis über den Aufenthaltszweck. Für einen angestellten, entsandten Arbeitnehmer deckt die Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Beschäftigungsnachweis diesen Zweck ab.

Zu den offiziellen Voraussetzungen gehören auch eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel. In diesem Artikel wurden die Dokumente, die eine upravna enota als Nachweis für diese Bedingungen akzeptiert, nicht ermittelt. Fragen Sie daher vor Ihrer Reise bei der von Ihnen gewählten Behörde nach, welche Nachweise Sie mitbringen müssen.

Der praktische Ablauf unterscheidet sich je nach Behörde. Ljubljana erfordert eine Terminbuchung über die Anwendung UE Naročanje oder per Telefon. Maribor erlaubt Besuche ohne Termin. Nova Gorica gibt Tickets am Eingang aus. Diese Verfahren stammen aus dem praktischen Leitfaden der Studentenorganisation Sloweniens. Eine upravna enota kann zusätzliche Dokumente verlangen, prüfen Sie daher vor Ihrer Reise die aktuellen Anforderungen Ihrer Behörde.

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Arbeitserlaubnis, Anmeldebescheinigung oder A1? Die drei Dokumente im Vergleich

Dies sind drei verschiedene Dokumente. Sie belegen unterschiedliche Dinge, werden von verschiedenen Institutionen ausgestellt und haben unterschiedliche Antragsteller.

DokumentWas es belegtWer es ausstelltWann es benötigt wirdWer den Antrag stellt
ArbeitserlaubnisWürde das Recht zur Arbeitsaufnahme belegen; für EU-/EWR-Bürger nicht erforderlichKein Aussteller für EU-/EWR-Bürger erforderlichFür EU-/EWR-Bürger nicht erforderlichNicht zutreffend
Anmeldebescheinigung (potrdilo o prijavi prebivanja)Registrierter Wohnsitz in SlowenienUpravna enotaAufenthalte über drei Monate; Einreichung vor Ablauf der DreimonatsfristDer Arbeitnehmer mit dem Formular PPPEU-1
A1-BescheinigungBelegt die Sozialversicherungsdeckung eines entsandten ArbeitnehmersSiehe den A1-Leitfaden für das geltende Verfahren und den AusstellerIn diesem Artikel nicht bewertetKlären Sie den zuständigen Antragsteller mit Ihrem Arbeitgeber

Die Zeilen zur Arbeitserlaubnis und Registrierung folgen gov.si, Your Europe und Motovila. Die A1-Zeile folgt dem Compliance-Modell des Unternehmens für entsandte Arbeitnehmer und dem bestehenden A1-Leitfaden. Das slowenische A1-Verfahren und die Grenzen für Entsendezeiträume wurden nicht ermittelt.

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Wer macht was: Ihr Antrag, das A1 Ihres Arbeitgebers und die Meldung

Ihr Teil ist die Anmeldebescheinigung: Sie reichen das Formular PPPEU-1 bei der upravna enota ein. Der Teil Ihres Arbeitgebers ist die A1-Bescheinigung und die Online-Meldung bei der ZRSZ. Die Rubrik von gov.si zur Auslandsentsendung von Arbeitnehmern und die Seite der Arbeitsagentur zu Dienstleistungen mit entsandten Arbeitnehmern nach Slowenien beschreiben die Online-Meldung bei der ZRSZ als Pflicht des Arbeitgebers. Keine der abgerufenen Seiten beschreibt die Gesamtaufteilung explizit, daher ist diese Aufteilung ein Rückschluss aus den separaten Formularen und Verfahren.

Ob Slowenien über die Online-Meldung bei der ZRSZ hinaus eine separate Arbeitgebermeldung verlangt, wurde nicht ermittelt. Ihr Arbeitgeber sollte dies direkt überprüfen. Arbeitnehmerentsendungen über Evroproces erfolgen im Rahmen des EU-Entsende-Compliance-Modells des Unternehmens — dem Rahmen der Richtlinie 96/71/EG — wobei A1-Bescheinigungen die Sozialversicherungsdeckung der entsandten Arbeitnehmer belegen. Für Arbeitgeber übernimmt Evroproces Arbeitsverträge, A1-Bescheinigungen, Sozialversicherungsanmeldungen und die rechtssichere Gehaltsabrechnung, wobei vor jeder Entsendung eine A1-Bescheinigung organisiert wird.

Wenn Sie eine slowenische Arbeitserlaubnis anstelle von EU-Freizügigkeitsrechten besitzen, gelten andere Regeln. Siehe how Slovenian work permit holders get A1 certificates for EU postings.

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Schweizer Bürger: gleiche Bedingungen, ein Detail zu klären

Laut den Mobilitätsinformationen von Motovila werden EWR- und Schweizer Bürger in Bezug auf Aufenthalt und Arbeit in Slowenien zu den gleichen Bedingungen wie EU-Bürger behandelt. Somit gelten für Sie die Befreiung von der Arbeitserlaubnis und die dreimonatige Registrierungsregel.

Schweiz-spezifische Registrierungsdetails für Slowenien wurden in den Quellen für diesen Artikel nicht ermittelt. Klären Sie diese mit der upravna enota. Zur allgemeinen Rechtsgrundlage siehe Can Swiss citizens work in the EU without a work permit?

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Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen, und was noch nicht veröffentlicht ist

Einige der Fragen, die sich ein entsandter Arbeitnehmer stellt, konnten nicht beantwortet werden, und dieser Artikel wird keine Antworten erfinden.

Es wurde kein konkretes Bußgeld für EU-Bürger ermittelt, die sich ohne Anmeldebescheinigung länger als drei Monate im Land aufhalten. ZPPreb-1 Artikel 45 Absatz 1 sieht Geldbußen von 200 € bis 600 € für Personen vor, die ihren ständigen Wohnsitz nicht rechtzeitig anmelden oder bei der An- oder Abmeldung falsche Angaben machen. Diese Bestimmung betrifft laut den vorliegenden Informationen nur die Anmeldung des ständigen Wohnsitzes; betrachten Sie dies nicht als das Bußgeld für die EU-Bescheinigung. Klären Sie die Folgen für Ihre Situation mit der upravna enota.

Keine der abgerufenen Quellen gibt explizit an, ob Sie die Arbeit legal aufnehmen dürfen, bevor die Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung ist der Schritt zur Wohnsitzregistrierung bei Aufenthalten von über drei Monaten, der Arbeitsbeginn ist jedoch eine separate Frage. Klären auch dies mit der upravna enota.

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Wenn Sie möchten, dass der Papierkram für Sie erledigt wird

Evroproces d.o.o. ist eine slowenische Personalagentur, die 2014 in Maribor gegründet wurde. Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in zehn europäischen Märkten vermittelt sie Schweißer, Elektriker, Schlosser, Rohrleger und Hilfskräfte an Unternehmen in der gesamten EU und im EWR.

Evroproces vermittelt Kandidaten, die bereits das Recht haben, in der EU, im EWR oder in der Schweiz zu arbeiten, oder die eine gültige slowenische oder kroatische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen; eine Förderung neuer Arbeitsvisa von außerhalb der EU ist derzeit nicht möglich.

Die Vermittlung von Arbeitnehmern erfolgt im Rahmen des EU-Entsende-Compliance-Modells des Unternehmens — dem Rahmen der Richtlinie 96/71/EG — wobei A1-Bescheinigungen die Sozialversicherungsdeckung der entsandten Arbeitnehmer belegen. Evroproces verlangt von Arbeitnehmern niemals eine Vermittlungsgebühr; die Vergütung erfolgt durch den Arbeitgeber. Für Arbeitgeber übernimmt das Unternehmen Arbeitsverträge, A1-Bescheinigungen, Sozialversicherungsanmeldungen und die rechtssichere Gehaltsabrechnung, wobei vor jeder Entsendung eine A1-Bescheinigung organisiert wird.

Kontakt: info@evroproces.si oder +386 70 630 880; deutschsprachige Leitung +386 70 645 257.

Merken Sie sich vier Punkte:

  • Keine Arbeitserlaubnis.
  • Für eine viermonatige Entsendung wendet dieser Artikel die allgemeine dreimonatige Aufenthaltsregel an; da keine der abgerufenen offiziellen Seiten ausdrücklich auf Entsendungen eingeht, klären Sie die Anwendung mit der upravna enota.
  • Beantragen Sie die Bescheinigung bei der upravna enota, bevor die Dreimonatsfrist abläuft.
  • Sie reichen das Formular PPPEU-1 ein, während Ihr Arbeitgeber sich um die A1-Bescheinigung und die ZRSZ-Meldung kümmert.

Evroproces ist nicht die Behörde, die die Bescheinigung ausstellt. Überprüfen Sie Ihren persönlichen Fall zunächst anhand der oben genannten offiziellen Quellen.

Wenn Sie sich für eine zukünftige Vermittlung interessieren, bei der A1-Bescheinigung, Gehaltsabrechnung, Compliance und Einsatzbereitschaft vor Ihrer Ankunft geregelt sind, apply for placements. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.

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