In diesem Artikel
- Wie lange ist die Schweißerprüfung nach ISO 9606-1 gültig?
- Was die Bestätigung alle sechs Monate verlangt
- Weg 9.3 a): Wiederholungsprüfung alle drei Jahre
- Weg 9.3 b): zwei Produktionsnähte alle zwei Jahre
- Weg 9.3 c): unbefristet beim selben Hersteller
- Was gilt bei Arbeitgeberwechsel, Leiharbeit und Entsendung?
- Wann ist die Prüfung verloren, und wie geht es weiter?
- Schweißer mit gültiger Prüfung für Ihr Projekt
Das Wichtigste in Kürze
Eine Schweißerprüfung nach ISO 9606-1 gilt nur, solange die Schweißaufsicht oder der Arbeitgeber alle sechs Monate auf dem Zertifikat bestätigt, dass der Schweißer im Geltungsbereich geschweißt hat. Verlängert wird nach dem Weg, den der Auftraggeber bei der Erstprüfung gewählt hat: alle drei Jahre mit einer Wiederholungsprüfung (9.3 a), alle zwei Jahre mit zwei geprüften Produktionsnähten (9.3 b) oder laufend beim selben Hersteller mit ISO 3834 (9.3 c). Nur Weg c) ist an denselben Hersteller gebunden und endet mit einem Wechsel; für a) und b) klären Sie mit der ausstellenden Prüfstelle, wie das Zertifikat nach einem Arbeitgeberwechsel weiterläuft.
Eine Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1, im Betrieb oft Schweißerschein genannt, gilt nur, solange die Schweißaufsicht oder der Arbeitgeber alle sechs Monate auf dem Zertifikat bestätigt, dass der Schweißer im Geltungsbereich geschweißt hat. Geltungsbereich heißt: der Prozess, der Werkstoff und die Positionen, für die er geprüft ist. Spätestens nach drei Jahren (Weg 9.3 a) oder nach zwei Jahren (Weg 9.3 b) muss die Prüfung verlängert werden.
Nach Weg 9.3 c) läuft sie ohne festes Enddatum weiter, aber nur beim selben Hersteller. Welcher Weg gilt, legt der Auftraggeber bei der Erstprüfung fest. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das Zertifikat lesen, wer unterschreibt und was bei einem Arbeitgeberwechsel, bei Leiharbeit oder bei einer Entsendung gilt.
Wie lange ist die Schweißerprüfung nach ISO 9606-1 gültig?
Die Gültigkeit hängt an zwei Dingen: an der Halbjahresbestätigung und am Verlängerungsweg, der bei der Erstprüfung gewählt wurde. Den Weg 9.3 a), 9.3 b) oder 9.3 c) wählt der Auftraggeber, meist der Arbeitgeber, bei der Erstprüfung. Bei gbd Zert geschieht das über eine Checkliste.
| Weg | Was verlängert die Prüfung | Wie oft | Wer trägt die Verlängerung ein | Nach Arbeitgeberwechsel |
|---|---|---|---|---|
| 9.3 a) | Wiederholungsprüfung mit neuem Prüfstück | alle 3 Jahre | Prüfer oder Prüfstelle | gbd Zert nennt keine Bindung an den Hersteller; ausstellende Prüfstelle fragen |
| 9.3 b) | zwei geprüfte Produktionsnähte aus den letzten 6 Monaten | alle 2 Jahre | je nach Prüfstelle: Prüfstelle oder Arbeitgeber | gbd Zert nennt keine Bindung an den Hersteller; ausstellende Prüfstelle fragen |
| 9.3 c) | dokumentierte einwandfreie Nähte beim selben Hersteller mit Qualitätssystem nach ISO 3834-2 oder -3 | laufend, ohne Enddatum | der Hersteller | endet, weil die Qualifikation an den Hersteller gebunden ist |
In jedem Weg gilt: Fehlt eine Halbjahresbestätigung, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit schon vor dem eingetragenen Datum. Nach Angaben der Zertifizierungsstelle gbd Zert kann es dann nach drei Jahren auch nicht mehr verlängert werden.
Was die Bestätigung alle sechs Monate verlangt
Die Halbjahresbestätigung ist eine Unterschrift auf dem Zertifikat. Sie leistet die Schweißaufsicht, also die Person, die im Betrieb für die Schweißarbeiten verantwortlich ist, oder eine andere verantwortliche Person des Arbeitgebers. Laut SLV Nord kann auch der Prüfer oder die Prüfstelle bestätigen, die das Zertifikat ausgestellt hat.
Mit der Unterschrift bestätigt diese Person drei Punkte:
- Der Schweißer hat regelmäßig geschweißt. Die Unterbrechung war nicht länger als sechs Monate.
- Er hat im Geltungsbereich des Zertifikats gearbeitet, also mit dem Prozess, dem Werkstoff und den Positionen, für die er geprüft ist.
- Es gibt keinen Grund, an seinem Können und seinen Kenntnissen zu zweifeln.
Prüfen Sie beim Lesen des Zertifikats deshalb zuerst die Bestätigungsfelder. Ein Zertifikat mit gültigem Enddatum, aber einer fehlenden Unterschrift ist nicht mehr gültig.
Bei Schweißern von Evroproces unterschreibt die für das Schweißen verantwortliche Person beim Kunden die Halbjahresbestätigung.
Weg 9.3 a): Wiederholungsprüfung alle drei Jahre
Beim Weg 9.3 a) legt der Schweißer alle drei Jahre erneut eine praktische Prüfung ab. Er schweißt ein neues Prüfstück, das der Prüfer oder die Prüfstelle prüft. Die Verlängerung wird auf dem bisherigen Zertifikat eingetragen oder auf einem neuen Zertifikat mit derselben Nummer.
Dafür reicht ein regulärer Prüfungstermin. Die TÜV AUSTRIA Akademie weist zum Beispiel darauf hin, dass ihre Termine auch zur Verlängerung eines bestehenden Zertifikats genutzt werden können. Planen Sie den Termin vor Ablauf der drei Jahre, und bringen Sie das bestehende Zertifikat mit, wie es die TÜV AUSTRIA Akademie verlangt.
Weg 9.3 b): zwei Produktionsnähte alle zwei Jahre
Beim Weg 9.3 b) ersetzt die Prüfung echter Produktionsnähte die neue Prüfung. Alle zwei Jahre werden zwei Schweißnähte geprüft, die der Schweißer in den letzten sechs Monaten der Gültigkeit geschweißt hat. Geprüft wird mit Durchstrahlungsprüfung, Ultraschallprüfung oder zerstörend, etwa mit einer Bruchprüfung.
Die Nähte müssen die Bewertungsgrenzen der Norm für Unregelmäßigkeiten einhalten. Sie müssen die Bedingungen der ursprünglichen Prüfung wiederholen, nur Wanddicke und Rohraußendurchmesser dürfen abweichen. Sind die Ergebnisse in Ordnung, gilt die Prüfung zwei weitere Jahre.
Für die Verlängerung legen Sie in der Regel diese Unterlagen vor:
- die Prüfberichte der beiden Nähte
- die zugehörigen Schweißanweisungen (WPS)
- das Originalzertifikat mit allen Halbjahresbestätigungen
Wer die Verlängerung einträgt, regeln die Prüfstellen unterschiedlich. gbd Zert nennt für Weg b) den Arbeitgeber als verlängernde Stelle und stellt eine Prüfbescheinigung statt eines Zertifikats aus. SLV Nord verlängert selbst, wenn ihr die Prüfberichte vorliegen. Fragen Sie Ihre Prüfstelle vorab, wie sie es handhabt.
Weg 9.3 c): unbefristet beim selben Hersteller
Der Weg 9.3 c) kennt kein festes Enddatum. Der Arbeitgeber bestätigt die Qualifikation weiter alle sechs Monate, und sie bleibt gültig, solange drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Schweißer arbeitet für denselben Hersteller, für den er geprüft wurde und der für das Produkt verantwortlich ist.
- Das Qualitätssystem dieses Herstellers ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert. ISO 3834 ist die Normenreihe für die Qualitätsanforderungen an Schweißbetriebe.
- Der Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer Nähte in einwandfreier Qualität geschweißt hat, passend zu Position, Nahtart und Schweißbadsicherung, also ob mit einer Unterlage an der Nahtwurzel geschweißt wird.
Die Verlängerung trägt hier der Hersteller selbst ein, nicht die Prüfstelle. Entfällt eine der drei Bedingungen, endet dieser Weg.
Was gilt bei Arbeitgeberwechsel, Leiharbeit und Entsendung?
Nach dem Zertifizierungsprogramm von gbd Zert ist nur Weg c) an denselben Hersteller gebunden. Für a) und b) nennt es keine solche Bedingung. Klären Sie mit der ausstellenden Prüfstelle, wie sie das Zertifikat nach einem Wechsel weiterführt. Liegt zwischen zwei Stellen eine Pause von mehr als sechs Monaten, ist die Prüfung verloren.
Eine Qualifikation nach Weg c) endet mit dem Wechsel, weil sie an den Hersteller gebunden ist. Der Schweißer braucht beim neuen Arbeitgeber eine neue Prüfung.
Bei Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit, in Deutschland nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), bleibt der Schweißer beim Verleiher angestellt, arbeitet aber nach Weisung des Entleihers. Die Norm spricht von der Schweißaufsicht oder der verantwortlichen Person des Arbeitgebers. Klären Sie deshalb vor dem Einsatz, ob der Entleiher oder der Verleiher die Halbjahresbestätigung unterschreibt. Den Unterschied zwischen Überlassung und Werkvertrag erklärt unser Beitrag Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag.
Bei einer Entsendung bleibt der Schweißer beim entsendenden Arbeitgeber angestellt. Klären Sie vor dem Einsatz, wer die Halbjahresbestätigung unterschreibt und wer auf Ihrer Baustelle die Angaben dazu liefert. Prüfen Sie außerdem, ob Prozess, Werkstoff, Dicke und Positionen zu Ihrer Schweißanweisung passen. Ob ein Zertifikat aus dem Ausland für Ihr Projekt passt und wie Sie es Feld für Feld prüfen, zeigt unser Beitrag Ist Ihr EN-ISO-9606-1-Zertifikat im Ausland gültig?
So regelt Evroproces das bei seinen Schweißern: Die Halbjahresbestätigung unterschreibt die für das Schweißen verantwortliche Person beim Kunden. Wie das im Vertrag festgehalten wird, hängt vom einzelnen Vertrag und von den Anforderungen des Kunden ab. Das Zertifikat und die zugehörigen Nachweise bewahren alle drei auf: Evroproces, der Kunde und der Schweißer. Die Verlängerung und die dafür nötigen Prüfungen organisiert und bezahlt Evroproces.
Wann ist die Prüfung verloren, und wie geht es weiter?
Die Prüfung verliert ihre Gültigkeit in drei Fällen:
- Eine Halbjahresbestätigung fehlt.
- Der Schweißer hat länger als sechs Monate nicht im Geltungsbereich geschweißt.
- Es gibt einen konkreten Grund, an seinem Können zu zweifeln, etwa wiederholt fehlerhafte Nähte.
In allen drei Fällen hilft keine nachträgliche Unterschrift. Der Schweißer legt eine neue Prüfung bei einer Prüfstelle ab. Worauf es in der praktischen Prüfung ankommt, erklärt unser Beitrag EN ISO 9606-1: Praktische Prüfung.
Bei Evroproces gilt: Ist das Zertifikat eines Schweißers nach einer längeren Arbeitspause ungültig geworden und verlangt der Kunde für den Einsatz ein gültiges Zertifikat, organisieren wir die neue Zertifizierung. Verlangt der Kunde kein gültiges Zertifikat, führen wir in der Regel keine neue Zertifizierung durch.
Schweißer mit gültiger Prüfung für Ihr Projekt
Evroproces d.o.o. aus Maribor stellt Schweißer für Projekte in Slowenien, Österreich und Deutschland, in Deutschland mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Qualifikation nach ISO 9606-1 jedes eingesetzten Schweißers prüfen wir am Originalzeugnis. Vor jedem Einsatz prüfen wir außerdem, ob das Zertifikat gültig ist und wie viel Zeit bis zur nächsten Bestätigung oder Verlängerung bleibt.
Für Prüfungen und Zertifizierungen arbeiten wir mit dem slowenischen Institut za varilstvo d.o.o. (Einheit Maribor), mit TÜV AUSTRIA in Österreich, mit TÜV SÜD Sava d.o.o. in Slowenien und mit einer TÜV-Prüfstelle in Deutschland zusammen. Wenn Sie Schweißer brauchen, finden Sie Prozesse und Ablauf auf der Seite Schweißer für Ihr Projekt. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Quellen & weiterführende Links
- 01gbd Zert GmbH – Zertifizierungsprogramm EN ISO 9606-1 (03.08.2021), §3.2 Bestätigung der Gültigkeit, §3.3 Verlängerung der Qualifikationgbd-pta.com
- 02SLV Nord – Schweißerprüfungen (Gültigkeit und Halbjahresbestätigung)slv-nord.de
- 03TÜV AUSTRIA Akademie – Schweißerprüfung nach ÖNORM EN ISO 9606-1tuv-akademie.at


